Welche sozialen Auswirkungen hat die geplante Abschaffung der Beamtenpensionen durch die Grünen auf die Pensionisten und aktiven BeamtInnen. Gilt für Grüne das Grundgesetz (Art. 33 Abs. 5) noch?
Sehr geehrter Herr Audretsch,
insbesondere die Grünen fordern die Abschaffung der Beamtenpensionen und die Einbeziehung der BeamtInnen in die gesetzliche Rentenversicherung - ohne die grundverschiedenen Beschäftigungsverhältnisse zu thematisieren.
Frage an Sie:
Wie ist die Anwartschaft der im aktiven Dienst befindlichen BeamtInnen auf eine amtsangemessene Pension geschützt? (Bestands- bzw. Vertrauensschutz)
Ist es denkbar, den aktiven Beamten diese Anwartschaft zu streichen und diese aufgrund der (verhältnismäßig) niedrigen Bruttobezüge in eine äußerst ungünstige Rentenzahlung zu zwingen.
Ist es daher nicht gerade für jüngere BeamtInnen sinnvoll, den Dienst zu quittieren und sich in der freien Wirtschaft um weitaus besser bezahlte Arbeitsplätze zu bemühen – zumal der Fachkräftemangel hier lohnende Perspektiven bietet?
Leider bin ich mit 58 Jahren zu alt für diesen offensichtlich notwendigen Schritt.
MfG J.R.
Sehr geehrter Herr R.
vielen Dank für Ihre Frage. Eine Einbeziehung bereits aktiver Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung hat niemand geplant. Es geht bei diesen Diskussionen immer nur um neue Beamte, die nach einer etwaigen Reform erst die Beamtenlaufbahn beginnen. Alles andere wäre in Sachen Planungssicherheit für die Beamten nicht zu rechtfertigen.
Mit besten Grüße
Andreas Audretsch