Frage von Matthias B. • 11.11.2024
Antwort ausstehend von Matthias Berger FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage vom 11. November 2024.
Da uns bisher nur ein Referentenentwurf vorliegt, wird es aufgrund der zeitlichen Engpässe sehr schwierig, das BBVAngG noch in dieser Wahlperiode abzuschließen.
Mit dem 23. Februar 2025 haben wir jetzt den frühestmöglichen Termin für vorgezogene Bundestagswahlen festgelegt – das ist eine vernünftige Entscheidung.