Verabschiedung des BBVAngG trotz Regierungsscheitern noch dieses Jahr?
Sehr geehrter Herr Heveling, dass Gesetz , was die Beamtenbesoldung endlich verfassungsgemäß reformiert, sollte eigentlich noch dieses Jahr durch den Bundestag gehen. Beamten haben gemäß Art. 33 Absatz 5 des Grundgesetzes einen Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation. Dazu führt das BVerfG) in seiner Rechtsprechung (2 BvL 4/18) vom 04. Mai 2020 aus: „Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Richter und Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.Die CDU hätte das in ihrer Regierungszeit anpacken können / müssen. Wird sie es jetzt trotz Regierungskrise unterstützen?
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage vom 11. November 2024.
Der Kontakt zu den Mitbürgern liegt mir sehr am Herzen. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Sehr gerne bin ich für den Dialog mit Ihnen unter meiner E-Mail-Adresse ansgar.heveling@bundestag.de, per Fax (030/ 22776235) oder per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) jederzeit erreichbar und freue mich, wenn Sie mich hier direkt kontaktieren. Dabei bemühe ich mich, Ihrem Anliegen schnellstmöglich nachzugehen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling MdB