nein.
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Im Fall der sexuellen Belästigungen sehe ich und die SPD-Bundestagsfraktion in der Rechtsprechung einen erheblichen Handlungsbedarf – gerade weil sich hier eine regelrechte Schutzlücke offenbart. Obwohl jede einfache Beleidigung strafbar ist, können anstößige und einschüchternde verbale sexuelle Belästigungen in der Regel nicht bestraft werden.
In Hamburg gibt es, wahlkreisübergreifend, mit dem 'Gleichstellungspolitischem Rahmenprogramm' (GPR) eine umfassende Gleichstellungsstrategie.
Der größte Teil von Gewalt gegen Frauen und Mädchen vollzieht sich allerdings in den eigenen vier Wänden und im sozialen Nahfeld. Meine Kollegin, Cansu Özdemir, setzt sich als frauenpolitische Sprecherin konsequent für den Gewaltschutz und die vollständige Umsetzung der Istanbul Konvention ein.
Hauptansatzpunkt für mehr Gendergerechtigkeit bei der Stadtplanung ist die Beteiligung von Frauen in den Planungsprozessen.