Inwiefern setzen Sie sich dafür ein, dass Frauen sich auf den Straßen sicherer fühlen können? Gibt es in ihrem Wahlkreis Konzepte zu Gender planning oder ähnliches?
Sehr geehrte Frau M.,
ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift. Es muss deutlich mehr für Sicherheit für Frauen im öffentlichen Raum getan werden. Insbesondere die hohe und noch permanent ansteigende Zahl sexueller Belästigungen und Übergriffe im öffentlichen und digitalen Raum sind ein erhebliches gesellschaftliches Problem. Darauf und die Bemühungen der SPD-Bundestagsfraktion möchte ich im Folgenden konkret eingehen.
Eine bereits im Jahr 2020 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichte Studie belegt, dass 44 % der Frauen und 32 % der Männer in Deutschland bereits Opfer sexistischer Übergriffe geworden sind – Tendenz steigend. Besonders oft sind junge Frauen Opfer dieser Herabwürdigungen. Folgen bei den Betroffenen sind nicht selten Depressionen, Schlafstörungen und Antriebsarmut.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat bereits vor zehn Jahren ein „Konzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege“ beschlossen und schreibt dies stetig fort. Bezirkliche Planungen sind mir bisher nicht bekannt. [Diese werde ich aber bei den kommunalen Stellen in meinem Wahlkreis abfragen.] Als Gesetzgeber stärken wir alle Maßnahmen der Prävention, insbesondere bei der Aufklärung und mit Blick auf die Stärkung der Stellen der sogenannten Opferschutzlandschaft.
Im Fall der sexuellen Belästigungen sehe ich und die SPD-Bundestagsfraktion in der Rechtsprechung einen erheblichen Handlungsbedarf – gerade weil sich hier eine regelrechte Schutzlücke offenbart. Obwohl jede einfache Beleidigung strafbar ist, können anstößige und einschüchternde verbale sexuelle Belästigungen in der Regel nicht bestraft werden.
Wir wollen diese Schutzlücke künftig mittels des Strafgesetzbuches schließen. Ein zwischen den Koalitionspartnern in den Verhandlungen befindlicher Vorschlag zielt darauf ab, unerwünschte und erhebliche verbale sexuelle Belästigungen künftig mittels eines dezidierten Straftatbestandes zu ahnden. Die Erheblichkeit soll dann gegeben sein, wenn die betroffene Person erniedrigt oder eingeschüchtert wird, die Belästigung eine gewisse Dauer hat oder wenn die betroffene Person nicht auf zumutbare Weise ausweichen kann.
Zu Recht haben wir uns dazu verpflichtet, das Strafrecht als schärfstes Schwert des Staates an dem Ultima-Ratio-Prinzip zu messen. Wir halten eine strafrechtliche Regelung für erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigungen für mit dem Ultima-ratio-Prinzip vereinbar. Denn erhebliche verbale sexuelle Belästigung sollen nicht mehr hingenommen werden.
Ich hoffe, meine Antwort kann Ihre Sorgen aufnehmen und bedanke mich nochmals für Ihre wichtige Zuschrift.
Mit freundlichen Grüßen
Metin Hakverdi