Frage von Christopher B. • 13.04.2024
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Antwort von Hakan Demir SPD • 16.04.2024
Ich würde aus der Kommunikation unterschiedlicher Daten keine verfassungsrechtlichen Bedenken ableiten.
Ich würde aus der Kommunikation unterschiedlicher Daten keine verfassungsrechtlichen Bedenken ableiten.
Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten und ab dem 1. August können Betroffene Termine in den Standesämtern vereinbaren. Das gilt natürlich auch, wenn Sie im Ausland leben. Den Termin in einem Standesamt müssen Sie in der Regel jedoch vor Ort in Deutschland wahrnehmen.
Ich nehme an, dass sie die sogenannte vorübergehende Hinnahme der Mehrstaatigkeit ansprechen, die es unter der alten Rechtslage gab.
Als Bürgerschaftsabgeordnete bin ich mit dieser Baumaßnahme nicht befasst. Für Baumaßnahmen an Hamburger Schulen ist der landeseigene Betrieb Schulbau Hamburg zuständig.