Frage von Robert S. • 05.07.2024
Antwort ausstehend von Herbert Mertin FDP
Derzeit ist für mich noch nicht abschätzbar, wann und wie das Gericht entscheiden wird.
Bitte kontaktieren Sie dazu, im Interesse einer möglichst detaillierten und genau umschriebenen Antwort, den Arbeitskreisleiter für Außenpolitik unserer Bundestagfraktion, Herrn Matthias Moosdorf, MdB
Klar ist: Rechtsextreme Parolen und Grußformeln wie der sogenannte Wolfsgruß haben in unserer liberalen Demokratie nichts verloren. Für das strafbewehrte Verbot einer solchen Grußformel gibt es gleichwohl rechtliche Hürden.