
Ihre Anfrage auf diesem öffentlichen Internet-Forum haben wir dankend erhalten.
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(...) Auf diese Daten kann jedoch nicht einfach zugegriffen werden. Das Gesetz sieht hohe Hürden für die Durchführung der Telekommunikationsüberwachung vor, die das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 11.03.08 (BVerfG, 1 BvR 256/08) noch weiter verschärft hat: Die bei den Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Daten dürfen nur dann an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden, wenn der Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine besonders schwere Straftat ist. Zudem werden im Wesentlichen nur die Verkehrsdaten und nicht die Telekommunikationsinhalte gespeichert. (...)
(...) Auch hier haben wir im Bewusstsein der Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung unsere Verpflichtung für Bürgerrechte ernst genommen und dafür Sorge getragen, dass die EU-Vorgaben so grundrechtsschonend wie möglich gestaltet wurden. So ist es Deutschland gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten gelungen, dass die Mindestspeicherungsdauer auf sechs Monate (statt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate) beschränkt wurde. Dies ist ein vom Deutschen Bundestag wirksam unterstützter Verhandlungserfolg der Bundesregierung auf EU-Ebene. (...)
(...) Die Demokratie in Deutschland, die Gesetzgebung in Deutschland und in Europa gewinnt durch die hoffentlich noch zahlreicher werdenden Frauen im Deutschen Bundestag und in allen Landesparlamenten. Ohne Frauen ist kein Staat zu machen! (...)
(...) Wer ein Bundestagsmandat annimmt, gibt regelmäßig für eine ungewisse Zeit seinen bis dahin ausgeübten Beruf auf. Die Tätigkeit als Abgeordneter fällt oft in einen Lebensabschnitt, der bei anderen der Förderung der eigenen beruflichen Karriere dient. Ein Abgeordneter verzichtet darauf, ohne zu wissen, ob er überhaupt wieder gewählt wird. (...)