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Frage von Bernd K. •

Frage an Iris Gleicke von Bernd K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Gleicke,

mit Bedauern musste ich auf www.abgeordnetenwatch.de bei der Recherche zum Abstimmungsverhalten bei der
Vorratsdatenspeicherung feststellen, dass Sie bei der Schaffung eines neuen Überwachungsstaats durch die verdachtsunabhängige Überwachung der Kommunikation aller Bürger mitgeholfen haben, indem Sie der Gesetzesvorlage zustimmten.

Wie rechtfertigen Sie ihr Abstimmungsverhalten?

Warum soll es übrigens ausländischen Staaten gestattet werden ohne Richterbeschluss auf die Daten zuzugreifen? Wie kontrolliert man anschließend die Nutzung dieser Daten im Ausland?

Warum haben Sie den Ausgang der Klage Irlands bei EuGH nicht abgewartet?

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Kaiser

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kaiser,

die hitzige Diskussion in den Medien über das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Rechtlinie 2006/24/EG“ schürte bei vielen Bürgern die Angst vor einem „Überwachungsstaat“. Auch ich habe diese Besorgnisse sehr ernst genommen.

Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetz zur Novellierung der Telekommunikationsüberwachung eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um, die eine effektivere Verbrechensbekämpfung ermöglicht - schließlich ist es eine der wichtigsten Aufgaben des Staates, die Sicherheit seiner Bürger zu garantieren. Die Telekommunikationsunternehmen sind seit dem 01.01.2008 zum Zweck der Strafverfolgung dazu verpflichtet, bestimmte Telekommunikationsdaten ihrer Kunden für sechs Monate „auf Vorrat“ zu speichern.

Auf diese Daten kann jedoch nicht einfach zugegriffen werden. Das Gesetz sieht hohe Hürden für die Durchführung der Telekommunikationsüberwachung vor, die das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 11.03.08 (BVerfG, 1 BvR 256/08) noch weiter verschärft hat: Die bei den Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Daten dürfen nur dann an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden, wenn der Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine besonders schwere Straftat ist. Zudem werden im Wesentlichen nur die Verkehrsdaten und nicht die Telekommunikationsinhalte gespeichert. Grundsätzlich können Polizei und Staatsanwaltschaft nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. Die Telekommunikationsüberwachung bleibt also rechtsstaatlich eingegrenzt.

Wegen dieser engen Grenzen habe ich schlussendlich zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Iris Gleicke