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Mechthild Rawert
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Frage von Helga F. •

Frage an Mechthild Rawert von Helga F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Liebe Mechthild,

war es Fraktionszwang oder hast Du "nach bestem Wissen und Gewissen" der Vorratsspeicherung zugestimmt? Wozu brauchen wir Frauen im Parlament, wenn sie sich daran mit arbeiten, die Demokratie abzubauen?

Ich bin sehr enttäuscht, von Dir und von der SPD.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Foster, liebe Helga,

ich habe der Vorratsdatenspeicherung nach bestem Wissen und Gewissen zugestimmt. Ich möchte die Gelegenheit nutzen um von Anfang an klarzustellen, dass es sich hierbei NICHT um die so genannten „Onlinedurchsuchungen“ handelt. Ich werde mich mit meiner Antwort gemäß Ihrer Fragestellung auf die so genannte Vorratsdatenspeicherung beschränken. Für generelle Informationen zur Novelle des Telekommunikationsüberwachungsrechts, möchte ich auf meine Antwort auf die Frage von Herrn Andreas Schroeder vom 10.11.2007 verweisen.

Die EU-Richtlinie (2006/24/EG) muss in deutsches Recht umgesetzt werden. In Deutschland wird mit dieser Novellierung der uns zur Verfügung stehende nationale Spielraum sehr weit ausgenutzt. Wir werden die seitens der EU vorgegebene Speicherungspflicht von Verbindungsdaten (Telefon, Mobiltelefon, Internet und Internettelefonie) so minimal wie möglich handhaben. Dennoch bedeutet dieses nun, dass die genannten Verbindungsdaten sechs Monate gespeichert werden müssen (auf EU-Ebene wurden bis zu 36 Monate diskutiert). Die Daten verbleiben – wie in der bisherigen Praxis – in dieser Zeit beim jeweiligen Telekommunikationsunternehmen. Schon bislang war es Telekommunikationsunternehmen gestattet, Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken zu speichern, allerdings in einem Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten. In Zukunft sind sie verpflichtet diese Daten zu speichern. Daten über Inhalte (z. B. über besuchte Internetseiten) dürfen nicht gespeichert werden.

Sowohl nach der alten Regelung als auch nach dem neuen Gesetz, dürfen die Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) nur dann auf diese Daten zugreifen, sofern eine vorherige richterliche Anordnung vorliegt. Hierbei muss die Richterin bzw. der Richter konkret festlegen, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Ermittlungsbehörden überlassen muss. Die neue Regelung beinhaltet aber wesentlich höhere Hürden als bisher, um auf solche Daten zugreifen zu können, u. a. müssen Straftaten vorliegen, für die eine Mindestfreiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vorgesehen ist. In den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung kann, darf und wird nicht eingegriffen.

Liebe Helga,

völlig unverständlich ist mir Deine abschließende Fragestellung. Was ist daran demokratisch, wenn der Deutsche Bundestag eine fast lupenreine Männerdomäne geblieben wäre? Die Demokratie in Deutschland, die Gesetzgebung in Deutschland und in Europa gewinnt durch die hoffentlich noch zahlreicher werdenden Frauen im Deutschen Bundestag und in allen Landesparlamenten. Ohne Frauen ist kein Staat zu machen!
Ich bin stolz auf die bis dato erreichten Fortschritte bei der politischen Partizipation von Frauen und kämpfe weiterhin für eine noch tatkräftigere Umsetzung des nachfolgendes Rechtsgrundsatzes in unserer Verfassung: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Rawert