Frage von Sascha B. • 20.12.2024
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
das im Grundgesetz genannte Grundrecht auf Asyl als Schutz vor politischer Verfolgung findet auf Menschen, die über den Landweg aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder sicheren Drittstaaten – und dazu zählen Deutschlands Nachbarländer definitiv – einreisen, keine Anwendung.
Durch das Dublin-System und der sich daraus ergebenden Überstellungen von Schutzsuchenden zwischen den EU-Mitgliedsstaaten soll die Verteilung anhand der tatsächlichen Zuständigkeiten der Staaten sichergestellt werden
Es bleibt unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe, uns mit echten Lösungen für mehr Sicherheit in unserem Land auseinanderzusetzen.