Frage von Anja H. • 29.12.2024
Antwort von Sebastian Brehm CSU • 09.01.2025
die von Ihnen angesprochenen Cum/Es-, Cum/Cum- und ähnlichen Geschäfte waren von vornherein rechtswidrig und somit nach geltendem Recht auch von vornherein strafbar.
die von Ihnen angesprochenen Cum/Es-, Cum/Cum- und ähnlichen Geschäfte waren von vornherein rechtswidrig und somit nach geltendem Recht auch von vornherein strafbar.
Die Anzahl der Psychotherapeut*innen im Land Bremen wird auf Bundesebene bestimmt. Wir kritisieren die derzeitige Berechnungsgrundlage hierfür, da diese aus unserer Sicht nicht dazu führt, dass wir genug Therapeut*innen haben, um die Menschen ausreichend gut zu versorgen.