(...) Im EEG sind Vergütungssätze für Biomasseanlagen geregelt, die zwischen kleinen und großen Biomasseanlagen aufgrund der spezifischen Stromgestehungskosten differenzieren. Je größer die Biomasseanlage ausgelegt ist, desto billiger kann sie Strom produzieren, desto niedriger ist die Vergütung über das EEG. (...)
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(...) Für alle Anlagen gilt, dass die EEG-Clearingstelle bis zum 17. April 2009 die laufende Prüfung abschließt und also die Frage klärt, wann sich Anlagen auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden. (...)
(...) Ausdrücklich nicht Gegenstand des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht war die Frage, ob auch mehrere unabhängig voneinander errichtete Einzelhofanlagen verschiedener Betreiber erfasst werden. Sofern einzelne Biomasseanlagenbetreiber nun befürchten, zu Unrecht vom Netzbetreiber die höhere Vergütung versagt zu bekommen, sollten sie sich an die Clearingstelle wenden, die zur Klärung solcher Streitigkeiten vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit errichtet worden ist. Die SPD-Bundestagsfraktion wird die Musterverfahren bei der Clearingstelle zum Anlagenbegriff beobachten und danach entscheiden, ob ein Anpassungsbedarf beim EEG 2009 besteht. (...)
(...) Mit der Novellierung des EEG hat die Bundesregierung die Unternehmen im Regen stehen lassen und trägt dazu bei, dass die Nutzung der Biomasse in Deutschland eine Fehlentwicklung erfährt. Diese Gefährdung des Vertrauens in die Finanzierungsbedingungen von Anlagen erneuerbarer Energien ist gerade in der aktuellen Wirtschaftskrise ein fatales Signal. (...)
(...) Die CSU hat sich im Gesetzgebungsverfahren stets in allen Bereichen dafür ausgesprochen, dass die Rechtssicherheit zwischen den Novellierungen des EEG von 2004 und 2009 gegeben sein muss, damit Investoren und Betreibern Planungssicherheit garantiert werden kann. (...)