Frage an Marina Schuster von Martin B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Schuster,
ich möchte Ihnen gerne eine Frage zum Abstimmungsverhalten der CSU bzgl. des Anlagenbegriff des §19 des EEG 2009 stellen:
Der Bundesrat will vermeiden, dass Altanlagen zur Stromerzeugung eine niedrigere "gesetzlich garantierte Stromvergütung" in Kauf nehmen müssen. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates (16/11833) sieht daher eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor. In der Neufassung des EEG, das am 1. Januar 2009 in Kraft trat, sei der Anlagenbegriff neu definiert worden, heißt es zur Begründung. Demnach würden auch bereits bestehende Anlagen, die in enger zeitlicher und lokaler Nähe in Betrieb genommen wurden, hinsichtlich der Vergütung wie eine Anlage betrachtet. Dies könne vor allem bei Kraftwerken, die Biomasse zur Stromerzeugung nutzen, zu einer Reduzierung der gesetzlich garantierten Stromvergütung führen.
Ich hatte leider vor 2-3 Jahren den Fehler gemacht, in Deutschland etwas zu investieren, in eben so einen Biogasanlagenpark (4x500kW mit sinnvoller Wärmenutzung), dessen zunächst staatlich zugesicherte Einspeisungsvergütung jetzt rückwirkend reduziert werden soll. Ich verstehe, dass es bei Anlagen wie Penkun nicht richtig ist, da hier die komplette Wärme einfach in die Luft geblasen wird… doch es gibt genügend kleinere Anlagenparks wie meinen, bei denen auch im Vorfeld über eine sinnvolle Nutzung der Wärme nachgedacht wurde und aktuell auch vollzogen wird.
Die treibende Kraft für diese rückwirkende, wenig vertrauensbildende Maßnahme soll das SPD-geführte Umweltministerium sein.
Jetzt würde mich interessieren, ob Sie sich bei der Abstimmung dafür entscheiden, daß die Anleger die staatlich zugesicherte Einspeisungsvergütung nicht nachträglich gekürzt bekommen.
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Böckler,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mit der Novellierung des EEG hat die Bundesregierung die Unternehmen im Regen stehen lassen und trägt dazu bei, dass die Nutzung der Biomasse in Deutschland eine Fehlentwicklung erfährt. Diese Gefährdung des Vertrauens in die Finanzierungsbedingungen von Anlagen erneuerbarer Energien ist gerade in der aktuellen Wirtschaftskrise ein fatales Signal.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 24. März 2009 entschieden, dass der rückwirkende Eingriff in die Investitionsplanung von modularen Biogas-Anlagen nicht verfassungswidrig ist. Doch dieser Eingriff ist trotz seiner Verfassungsmäßigkeit politisch abzulehnen. Wir brauchen jetzt eine politische Lösung für die, die Anlagen im Vertrauen auf die Regelungen des Gesetzgebers gebaut haben.
Daher hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Gesetzesentwurf eingebracht (BT-Drucksache 16/12094), mit dem der Bruch des Vertrauensschutzes rückgängig gemacht werden soll. Die reduzierte Förderung für mehrere kleine Anlagen in räumlicher Nähe soll erst für die Zukunft gelten. Der Gesetzesentwurf wurde an das Plenum überwiesen und befindet sich nun im parlamentarischen Abstimmungsverfahren. Als Teil der Opposition können wir im Bundestag derzeit leider nicht mehr tun.
Zum Abstimmungsverhalten der CSU bitte ich Sie, sich direkt an die CSU zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Marina Schuster