![Brigitte Dmoch-Schweren Portrait von Brigitte Dmoch-Schweren](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/brigitte_d_moch_schweren_0.jpg?itok=aDBjwejL)
(...) Für Nebentätigkeiten von Richtern gilt die Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Land NRW (Nebentätigkeitsverordnung). Danach müssen einzelne Tätigkeiten genehmigt werden, andere nur angezeigt. (...)
(...) Für Nebentätigkeiten von Richtern gilt die Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Land NRW (Nebentätigkeitsverordnung). Danach müssen einzelne Tätigkeiten genehmigt werden, andere nur angezeigt. (...)
(...) Der Bundestag hat hierbei mit einem eigenen Untersuchungsausschuss bereits einen großen Beitrag geleistet. Auch in den Landtagen der drei Bundesländer Thüringen, Sachsen und Bayern, in denen die Terrorgruppe überwiegend aktiv war, wurden Untersuchungsausschüsse eingerichtet, die sich mit dem Nationalsozialistischen Untergrund und dem Verhalten der handelnden Behörden in der Sache befassen. Dennoch bleiben weiterhin einige offene Fragen. (...)
(...) Ich denke, dass es auch im Interesse der Kirchen liegt, die Ablösung der Staatsleistungen anzugehen, und damit zu mehr Transparenz beizutragen. Das Thema ist aber im Detail sehr kompliziert, auch weil die Lage in den verschiedenen Bundesländern, Diözesen und Landeskirchen höchst unterschiedlich ist - und es wird für die Länder sehr teuer. (...)
Sehr geehrter Herr Rönisch ,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
(...) ich bleibe bei meiner Darstellung, dass ich von den Mitarbeitern der heute-show angerempelt worden bin. Ich habe damals das ZDF aufgefordert, das gedrehte Material ungeschnitten im Internet zu veröffentlichen, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann. Dies hat damals übrigens auch eine Zeitung gefordert – das ZDF hat jedoch abgelehnt. (...)
(...) Die Personalstärke der Polizei in Nordrhein-Westfalen ergibt sich aus dem jährlichen Haushaltsplan (Einzelplan 03) des Landes Nordrhein-Westfalen. Der darin abgebildete Stellenplan ist ein gemeinsamer Stellenplan von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sowie Verwaltungsbeamtinnen und -beamten innerhalb der Polizei, was bedeutet, dass insoweit nicht zwischen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten und Verwaltungsbeamtinnen und -beamten unterschieden werden kann. (...)