Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Jannik L. •

Frage an Kerstin Griese von Jannik L. bezüglich Recht

Da Sie die Beauftragte der SPD-Fraktion für Religionsgemeinschaften sind und in der Bundestagsdebatte am 28.2.2013 zu diesem Thema gesprochen haben, wende ich mich mit der Frage an Sie, ob Sie glauben, dass der Bundestag in dieser Legislaturperiode dem Verfassungsauftrag (nach Art. 138 der Weimarer Verfassung), ein Bundesgesetz über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften zu verabschieden, nachkommen wird und wie ein solches Gesetz aus Ihrer Sicht aussehen könnte? Glauben Sie nicht, dass mit seit etwa 200 Jahren andauernden Zahlungen in momentan jährlich neunstelliger Höhe jedwede Enteignung aus den Jahren vor 1803 längst abgegolten sein sollte?

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lengeling,

die Staatsleistungen, die die Bundesländer in Höhe von 480 Millionen Euro jährlich an die Kirchen überweisen, beruhen auf dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803, in dem die Kirchen für die damalige Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter und Liegenschaften entschädigt wurden. Bei dieser Entschädigung ging und geht es nicht um eine einmalige Wiedergutmachung, sondern um den dauernden Ersatz für den Ausfall der jährlichen wirtschaftlichen Erträge aus dem enteigneten Besitz, aus dem die Kirchen vor 1803 ihre Strukturen und ihr Personal finanzierten. Dieser Ersatz-Anspruch ist durch völkerrechtlich anerkannte Verträge gesichert, so dass die Leistungen nicht einfach eingestellt, sondern nur in gegenseitigem Einvernehmen von Bund, Ländern und Kirchen abgelöst werden können.

Ich denke, dass es auch im Interesse der Kirchen liegt, die Ablösung der Staatsleistungen anzugehen, und damit zu mehr Transparenz beizutragen. Das Thema ist aber im Detail sehr kompliziert, auch weil die Lage in den verschiedenen Bundesländern, Diözesen und Landeskirchen höchst unterschiedlich ist - und es wird für die Länder sehr teuer. Das ist angesichts der Schuldenbremse in den Ländern sehr schwierig. Regelmäßig kommen daher Diskussionen in den Landtagen zu dem Ergebnis, dass der jetzige Zustand beibehalten werden soll. Daher wird es meiner Einschätzung nach noch einige Jahre dauern, bis wir hier zu einer Regelung kommen. Diese muss im Sinne der partnerschaftlichen Beziehungen von Bund, Ländern und Kirchen gemeinsam gefunden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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