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Brigitte Dmoch-Schweren
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Frage von Peter S. •

Frage an Brigitte Dmoch-Schweren von Peter S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau D´moch-Schweren,

ich haette zwei Fragen hinsichtlich Ihrer Mitgliedschaft des Rechtsauschusses.
Hinsichtlich des Urteils zur Beamtenbesoldung ist mir gewahr geworden, dass doch wohl alle beteiligten Richter des Verfassungsgerichtshofs offensichtlich befangen waren. Denn letztlich haben Sie ueber ihre eigene Besoldung gerichtet. Dies widerspricht doch allen rechtsstaatlichen Gepflogenheiten. Muesste man nicht deshalb fuer Fragen, die die Richter selbst betreffen eine andere angemessene Loesung finden?

Zum anderen wird auch in NRW von Seiten der Richterschaft immer wieder geklagt, dass es zu wenig Richter gaebe, bzw. wird ueber Arbeitsueberlastung bei den Gerichten geklagt. Andererseits ist mir jedoch auch bekannt, dass eine Vielzahl von Richtern nebenbeuflich taetig zind, um ihr Einkommen zu steigern. Sei es in der Form Gutachten zu schreiben, in Schlichtungsstellen taetig zu werden usw..
Braucht dieser Personenkreis, der ja nach Ansicht des Beamtenbundes immer im Dienst ist, keine Erlaubnis zur Nebentaetigkeit und wenn ja, warum wird Richtern angesichts der oben beschriebenen Sitution nicht grundsaetzlich untersagt Nebentaeitigkeiten nachzugehen? Als Nebeneffekt waere doch sogar zu erwarten, dass stattdessen arbeitslose Juristen diese Nebentaetigkeiten der Richter als Einkommenserwerbsquelle nutzen koennten.

Mit freundlichen Gruessen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stauvermann,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte entschuldigen Sie, dass sich die Beantwortung etwas hingezogen hat.

Für Nebentätigkeiten von Richtern gilt die Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Land NRW (Nebentätigkeitsverordnung). Danach müssen einzelne Tätigkeiten genehmigt werden, andere nur angezeigt. Das ist die Rechtslage. Auch politisch ist es m.E. nicht zu beanstanden und auch nicht anstößig, dass Richter grundsätzlich einer Nebentätigkeit nachgehen dürfen. Entscheidend ist immer, was daraus gemacht wird. Viele Richter sind in der Nachwuchsausbildung tätig, lehren an Universitäten, korrigieren Klausuren, veröffentlichen Fachaufsätze oder nehmen an Fachkonferenzen teil. Richter sind hierbei gute Ratgeber. Problematisch wird es immer dann, wenn es zu Grenzüberschreitungen kommt, d.h. der Profit vor der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe kommt.
Ich denke, dass eine Nebentätigkeit, die ja außerhalb der Arbeitszeit liegt, unabhängig von den hohen Belastungszahlen zu sehen sind, die wir in den vergangenen Jahren versuchen immer weiter abzubauen. Im gerade laufenden Haushaltsverfahren wollen wir zum Beispiel 12 neue Planstellen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, 8 Planstellen am Sozialgericht schaffen und streichen 41kw-Vermerke sowohl an ordentlichen Gerichten, als auch an Fachgerichten.

Bezüglich der Beamtenbesoldung und der Befangenheit kann ich eigentlich nur eins sagen: Das Richter über ihre eigene Besoldung befinden ist auf Grund der Gewaltenteilung so. Dieses Prinzip ist fundamental und hat sich seit Bestehen des GG bewährt. Wir vertrauen darauf und sind uns sicher, dass die befassten Richter objektiv und neutral Recht und Gesetz anwenden, und damit zu einem guten Urteil kommen (auch wenn uns das nicht immer politisch passt).

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Dmoch-Schweren MdL