(...) Mittlerweile wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt und der Staatsanwalt mit anderen Aufgaben betraut. Das zeigt, dass obwohl durch die Art und Länge der strafrechtlichen Ermittlungen dem notwendigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht Genüge getan wurde, das Korrektiv der demokratischen Kontrolle durchaus greift. (...)
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(...) Auch das Transplantationsgesetz stellt in seiner derzeitigen Form den Spender in den Mittelpunkt. Auf diese Weise wird verhindert, dass Außenstehende die Entscheidung über die Organspende treffen. Ist der Fall gegeben, dass die für die Organspende nötige Zustimmung nicht vorliegt, so sind die nächsten Angehörigen des potenziellen Spenders zu befragen. (...)
Sehr geehrte Frau W.,
(...) Im Allgemeinen lässt das Nichtvorliegen eines Spenderausweises keine eindeutigen Rückschlüsse auf die Einstellung eines potenziellen Spenders zur Organspende zu. Das zeigt auch die erhebliche Diskrepanz zwischen positiver Einstellung zur Organspende (84 Prozent) und dem Besitz eines Spenderausweises (36 Prozent) in Deutschland. Über die individuellen Begründungen der Angehörigen liegen mir keine Daten vor. (...)
(...) Bei einer Organspende ist ausschließlich der Wille des Verstorbenen ausschlaggebend. Angehörige werden bei der Entscheidung einbezogen, wenn der Wille nicht dokumentiert ist. (...)
(...) In Deutschland haben wir zwar ein Tierschutzgesetz, dieses sehe ich in der praktischen Anwendung aber - leider - eher als TierNUTZgesetz. Durch viele auslegungsfähige und abwägungsbedürftige Regelungen können die Interessen von Landwirtschaft, Pharmaindustrie etc. von den Behörden und Gerichten über den Tierschutz gestellt werden. (...)