![Anke Rehlinger Portrait von Anke Rehlinger](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/imgankerehlinger52021.jpg?itok=lGVAepD9)
Grundlage für den Saarländischen Rundfunk ist das SR-Gesetz. Es wurde durch den Landtag erlassen und kann auch nur durch den Landtag verändert werden.
Grundlage für den Saarländischen Rundfunk ist das SR-Gesetz. Es wurde durch den Landtag erlassen und kann auch nur durch den Landtag verändert werden.
Ihre Kritikpunkte am Entwurf der Ampel kann ich gut nachvollziehen. Bitte erlauben Sie mir, Ihnen einige Gedanken dazu mitzuteilen.
Grundsätzlich begrüße ich, dass die Bundesregierung in ihrem Entwurf den Rechtsanspruch der Betroffenen auf Auskunft gegenüber Unternehmen klarstellen will.
Der Gesetzentwurf zielt erstens darauf ab, Vereinbarungen des aktuellen zwischen den Ampelpartnern geschlossenen Koalitionsvertrags umzusetzen.
Die Stärkung der Rechte und die Wahrung berechtigten Interessen von Verbraucher*innen sind für uns als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ein besonders wichtiges Anliegen.