Über welche Abwehrmechanismen gegen die Aushöhlung der Demokratie durch mögliche rechtsextreme oder rechtspopulistische Regierungsparteien verfügt die saarländische Landesverfassung?
Der Jurist Maximilian Steinbeis, Leiter von "Das Thüringen-Projekt", hat in seinen Untersuchungen festgestellt, dass ein möglicher AfD-Ministerprädident Thüringens, Björn Höcke, den MDR-Staatsvertrag mit einer Unterschrift kündigen könnte - ganz ohne Parlamentsdebatte und öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema. Das demokratische Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit könnte somit - zumindest in Thüringen - ganz einfach durch den Ministerpräsidenten eingeschränkt werden. Aus Polen und Ungarn wissen wir, dass dort gewählte Rechtsnationalisten in ihrer Regierungszeit auch den Rechtsstaat ausgehöhlt haben. Wie wehrhaft ist die institutionalisierte Demokratie gegen gewählte Demokratiefeinde?
Sehr geehrter Herr H.,
in Bezug auf das Medienrecht stellt sich die Lage im Saarland etwas anders dar als in Thüringen. Die gesetzliche Grundlage für den MDR als Mehrländeranstalt ist der MDR-Staatsvertrag zwischen Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Er kann als Staatsvertrag durch eine Landesregierung gekündigt werden – was die dargestellte Problematik verdeutlicht.
Grundlage für den Saarländischen Rundfunk ist allerdings kein Staatsvertrag, sondern das SR-Gesetz. Es wurde durch den Landtag erlassen und kann auch nur durch den Landtag verändert werden.
Die weiteren rundfunkrechtlichen Staatsverträge (Medienstaatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag, ARD-Staatsvertrag, Deutschlandradio Staatsvertrag) könnten allerdings hypothetisch auch einseitig durch die Landesregierung gekündigt werden.
An diesem Mechanismus könnten die Länder nur gemeinsam in den Staatsverträgen etwas ändern, oder durch eine entsprechende Gestaltung der jeweiligen Zustimmungsgesetze. Das „Thüringen Projekt“ hat hier wichtige Hinweise gegeben.
Mit freundlichen Grüßen