(...) Hierfür muss es eine gründliche juristische Prüfung geben, bevor konkreten Plänen einer Onlinedurchsuchung zugestimmt werden kann. (...) Sie sehen also, dass die Frage, ob ich diese Maßnahmen befürworte, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantworten. (...)
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(...) Derzeit richtet sich Rechtshilfeverkehr in diesem Bereich der sonstigen Rechtshilfe nach Regelungen des Europarates (Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen von 1959 (EuRhÜbk) sowie dessen Zusatzprotokollen von 1978 und 2001 und dem Europäischen Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten von 1999)) und der Europäischen Union (Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) für die meisten Mitgliedstaaten). Durch den Rahmenschluss zum EBA soll ein Mechanismus eingeführt werden, der die Erlangung von Beweismitteln in grenzübergreifenden Rechtssachen auf der Basis des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung erleichtert und so "zügige Verfahren und eindeutige Garantien für den Erlass einer Beweisanordnung und deren Vollstreckung" gewährleistet. (...)
Sehr geehrter Herr Heimerl,
(...) Allerdings ist es für unsere repräsentative Demokratie unerlässlich, dass einzelne Wähler und Interessengruppen versuchen die Abgeordneten in ihrem Sinne zu beeinflussen. Die Abgrenzung zwischen zulässiger und bereits strafbarer Einwirkung muss daher behutsam vorgenommen werden. (...)
Sehr geehrte Damen und Herren,
(...) Wichtig ist mir hierbei: wie beim Abhören von Telefongesprächen ist ein richterlicher Beschluss zwingend erforderlich als Voraussetzung für eine Online-Durchsuchung. Der Staat darf und kann nicht eigenmächtig zugreifen sondern muss seinen Verdacht gegenüber einem Richter begründen. (...)