Frage an Petra Merkel von Siegfried S. bezüglich Recht
Liebe Frau Merkel !
die anhaltende Diskussion um die "Online-Durchsuchung" sorgt bei mir und meinen Freunden für erhebliche Sorgen. Was uns umtreibt ist das Gefühl, daß hier über etwas diskutiert (und abgestimmt!) werden soll, von dem nicht klar ist, um was es geht. Daher meine Frage:
Was genau verstehen *Sie* unter dem Begriff "Online-Durchsuchung"?
Gruß aus der Pfalzburger Straße
S. Schlosser
Sehr geehrter Herr Schlosser,
definiert wird Online-Durchsuchung als „verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme“. Aber Sie möchten bestimmt mehr als diese Definition wissen. Ich möchte Sie deshalb gerne auf folgende Internetseite des Bundesinnenministeriums hinweisen, auf der Sie viele Informationen finden:
http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Themen/FragenUndAntworten/Online__Du
rchsuchungen.html
Wichtig ist mir hierbei: wie beim Abhören von Telefongesprächen ist ein richterlicher Beschluss zwingend erforderlich als Voraussetzung für eine Online-Durchsuchung. Der Staat darf und kann nicht eigenmächtig zugreifen sondern muss seinen Verdacht gegenüber einem Richter begründen. Dieser entscheidet, ob eine Online-Durchsuchung erlaubt wird.
Damit wir weiter in Kontakt bleiben können, teile Sie mir doch bitte unter petra.merkel@bundestag.de Ihre E-Mail-Adresse mit.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Merkel, MdB