![Markus Kurth Portrait von Markus Kurth](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/unbenannt_9.jpg?itok=c6PEcik3)
Hiermit verweise ich Sie freundlichst auf meine Antwort an Herrn Holdefleiß vom 16.11.07.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Kurth
Hiermit verweise ich Sie freundlichst auf meine Antwort an Herrn Holdefleiß vom 16.11.07.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Kurth
(...) Herr Beck ist der Auffassung, dass gegenwärtig nicht die Voraussetzungen für ein erfolgreiches NPD-Verbotsverfahren vorliegen. Diese Haltung hat kürzlich auch der Parteitag von Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich eingenommen und daher beschlossen, dass es zu aller erst darum gehen muss, die NPD politisch zu bekämpfen. (...)
(...) der Vorschlag, eine gebührenfreie Erstabmahnung einzuführen, wurde schon mehrfach erörtert, ist aber stets auf erhebliche Kritik gestoßen. Denn er würde die legitime Durchsetzung von Wettbewerbsverstößen durch Mitbewerber und seriöse Verbände übermäßig erschweren. (...)
(...) Zu den Ausführungen des Generalanwaltes am EuGH Damaso Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache C 267/06 ist festzustellen, dass auch das deutsche Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17.07.2002 zur Verfassungsgemäßheit des Lebenspartnerschaftsgesetzes geurteilt hat, dass eingetragene Lebenspartnerschaften keine Ehe sind. Die beiden Institute – Ehe und Lebenspartnerschaft- sind nicht austauschbar, weil sich der Adressatenkreis, an den sich die Lebenspartnerschaft richtet, nicht den der Ehe berührt. (...)
(...) Diese Exzesse haben mit dem geltenden Recht der Grundschuld zu tun, das seit mehr als hundert Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist, heute aber anders genutzt wird als früher. In den letzten zwei Jahren sind vermehrt Finanzinvestoren aufgetaucht, für die eine Grundschuld nicht die Sicherheit für die Kreditgewährung darstellt, sondern ein Anlageprodukt, aus dem so viel wie möglich herausgeholt wird. Auf ein solches Geschäftsgebaren bietet die geltende Rechtsordnung keine angemessene Antwort. (...)
Lieber Herr Holdefleiß,