(...) der Richtervorbehalt bei Ermittlungsmaßnahmen -- wie der Hausdurchsuchung -- dient dem Grundrechtsschutz. Gerade im Zuge der Beratung des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG ist klar geworden, das erhebliche Defizite der Verfahrenssicherung im Bereich der Telefonüberwachung bestanden und der Richtervorbehalt nicht in dem Maße ausgeübt wurde, wie es der gesetzgeberischen Intention bei der Einführung entsprach. Bei der Verabschiedung dieses Gesetzes wurden daher weitere Sicherungen beschlossen, gegen die die FDP keine Bedenken hatte. (...)
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(...) Wenn uns die Ergebnisse dieser Studie vorliegen und ggf. starke Defizite zu erkennen sind, wird die SPD-Bundestagsfraktion sich dafür einsetzen, dass das Thema unverhältnismäßige Hausdurchsuchungen neu diskutiert wird und konkrete Maßnahmen getroffen werden. (...)
(...) Über die konkrete Bearbeitungsdauer sagt dies nichts aus, ebenso wenig über die Qualität und Sorgfalt der Entscheidung. Zudem geht es nur um die richterliche Bearbeitung, der ja in jedem Einzelfall eine Fülle von Ermittlungstätigkeiten vorangegangen ist. (...)
(...) die Ursachen für Jugendkriminalität liegen vor allem in schlechter Bildung, zerrütteten Familienverhältnissen mit alltäglicher Gewalt und allgemeiner Perspektivlosigkeit. Um Jugendkriminalität effektiv zu bekämpfen ist es notwendig, diese Ursachen zu bekämpfen. (...)
(...) einzuführen. Das Europäische Parlament hat die Entschließung vielmehr in der Erwägung erlassen, dass die extremistischen Ideologien unvereinbar sind mit den Grundsätzen von Freiheit, Demokratie, der Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit, die die Werte der Vielfalt und Gleichheit, auf denen die Europäische Union beruht, widerspiegeln. Die Entschließung führt nicht zu einem "Mundtotmachen" von Islamkritikern. (...)
(...) Auf europäischer Ebene hat sich Deutschland erfolgreich durchgesetzt, gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten die Mindestspeicherungsdauer auf sechs Monate zu beschränken. Ursprünglich waren auf EU-Ebene 36 Monate im Gespräch gewesen. (...)