![Brigitte Zypries Portrait von Brigitte Zypries](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/brigitte_zypries_21.jpg?itok=uGk4SqNp)
Sehr geehrter Herr Klemm,
zur Arbeits- und Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Bochum kann ich Ihnen keine Auskunft geben, dies liegt außerhalb meines Zuständigkeitsbereiches. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen direkt dorthin.
Sehr geehrter Herr Klemm,
zur Arbeits- und Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Bochum kann ich Ihnen keine Auskunft geben, dies liegt außerhalb meines Zuständigkeitsbereiches. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen direkt dorthin.
(...) Der Bundestag hat sich zur Umsetzung dieses Preises ausgesprochen, weil in jedem Fall klar ist, dass eine Verbotsdiskussion viel zu kurz greift. Gewalthaltige Computerspiele allein verursachen oder verstärken keine Gewalt. Die möglichen negativen und gewaltsteigernden Wirkungen von gewalthaltigen Computerspielen sind vielmehr immer auch im Kontext mit anderen Risikofaktoren zu sehen. (...)
(...) Im Zuge der Gesetzgebungsberatungen wurde die ursprünglich vorgesehene Regelung für die Schusswaffen, bei denen mit geringer Bewegungsenergie Plastikkugeln verschossen werden (Softair-Waffen) wieder verändert.Der Richtwert von 0,008 Joule wurde wegen der EU-Spielzeugrichtlinie auf 0,5 Joule hochgesetzt. Das Gesetz führt nicht zu einer Kriminalisierung der Kinderzimmer, zumal die Regelung nicht den Besitz, sondern das Tragen der Waffen in der Öffentlichkeit unter Strafe stellt. (...)
(...) Mit dem Waffengesetz, das heute - auch mit meiner Stimme - verabschiedet wird, können Bergsteiger weiter ein Rettungsmesser mit sich führen, Angler ein Anglermesser und selbst den CSU Abgeordneten Uhl konnte ich überzeugen, dass ich den bayrischen Trachtengruppen nicht den Hirschfänger aus der Lederhose ziehe. Wenn Sie sich den § 42 Waffengesetz genauer ansehen, werden Sie feststellen, dass selbst Einhand-Kampfmesser im befriedeten Besitztum weiter genutzt werden dürfen. Beim Vorliegen eines berechtigten Interesses und dies ist bei Berufsträgern immer gegeben, kann das gefährliche Messer weiterhin im öffentlichen Raum mitgeführt werden. (...)
(...) Dabei ging es mir um das Problem, dass Menschen, die nicht zum Waffenkauf berechtigt sind, durch ein Erbe trotzdem eine Waffe erhalten können. Verteidigt wird diese Regel mit dem Hinweis darauf, dass die Erben keine Munition haben und erwerben dürfen. (...)
(...) mit dem als Ordnungswidrigkeit ausgestalteten Führensverbot für Einhandmesser und Messer mit einer feststehenden Klinge ab 12 cm haben wir die richtige Abwägung vorgenommen. (...)