Frage an Brigitte Zypries von Andreas K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries,
mit großem Interesse verfolge ich die aktuellen Ermittlungen der Schwerpunktabteilung der Staatsanwaltschaft Bochum wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung, unter anderem gegen Herrn Dr. Zumwinkel.
Fr. Generalbundesanwältin Harms hat unter anderem in ihrer Rede vom 06.02.07 vor den Mitgliedern des Hamburgischen Richtervereins im Zusammenhang mit Steuerstrafverfahren die Tendenz bemängelt, dass Steuerhinterzieher selbst bei hohem Steuerschaden nach einem Deal mit geringen Strafen gegen Bewährung nach Hause gingen.
Hieran knüpfen sich meine Fragen an:
1. Hat die Staatsanwaltschaft Bochum eine Verfolgungsabsprache getroffen bzw. koordiniert, beispielsweise um eine bundesweit einheitliche strafrechtliche Behandlung der ermittelten Täter zu gewährleisten? Wenn ja, waren daran Sie persönlich, Ihr Haus oder das Justizministerium NRW beteiligt und in welcher Form?
Zum Inhalt einer eventuell bestehenden und Ihnen bekannten Verfolgungsabsprache habe ich folgende Fragen:
2. Ist Ihnen oder in Ihrem Haus bekannt, bis zu welcher Höhe eines Steuerschadens eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) vorgesehen ist? Wenn ja, handelt es sich um einen Schaden im 6-stelligen Eurobereich?
Bei welchen Schadensgrenzen wird es für angemessen erachtet,
3. das Verfahren einer Einstellung gemäß § 153a StPO gegen Auflagenerfüllung zuzuführen,
4. eine Ahndung durch Strafbefehl mit Geldstrafe
5. eine Ahndung durch Strafbefehl mit Freiheitsstrafe zu Bewährung und
6. oder Anklage zu erheben.
7. Gibt es hierdurch Auswirkungen auf die Verfolgung von Delikten der so genannten Kleinkriminalität, wie beispielsweise der Beförderungserschleichung?
Den beteiligten Staatsanwaltschaften, Gerichten und (zuletzt) den anwaltlichen Vertretern der Betroffenen werden diese Informationen sicherlich zur Verfügung stehen. Die öffentliche Diskussion entbehrt diese aber bisher.
Ich hoffe, Sie können für Aufklärung sorgen.
Hochachtungsvoll
Andreas Klemm
Sehr geehrter Herr Klemm,
zur Arbeits- und Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Bochum kann ich Ihnen keine Auskunft geben, dies liegt außerhalb meines Zuständigkeitsbereiches. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen direkt dorthin.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries