![Wolfgang Gunkel Portrait von Wolfgang Gunkel](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/wolfgang_gunkel_23.jpg?itok=gTi-pywt)
Sehr geehrter Herr Kreutz,
Sehr geehrter Herr Kreutz,
(...) deren Wohnumfeld) beschränkt. Insoweit gilt nichts anderes als bei einer Privatpersonen, die einer anderen Person ihr Telefon zur Verfügung stellt. Eine dergestalt altruistisch handelnde Privatperson bleibt Endnutzer und wird nicht selbst zum Erbringer von Telekommunikationsdiensten im Sinne des § 113a TKG. (...)
(...) Die Erhebung der Verbindungsdaten lässt sich übrigens auch nicht dadurch rechtfertigen, dass sich der rechtmäßige Mobiltelefon-Eigentümer mit der Durchführung der Maßnahme einverstanden erklärt. (...) Aus diesen Gründen sehe ich keine Möglichkeit, in der Strafprozessordnung eine Befugnis zur Erhebung von Verbindungsdaten auch für Fälle des einfachen Diebstahls oder der Fundunterschlagung einzuführen. (...)
(...) Für die Ermittlung des Standorts eines Handys mit technischen Mitteln zum Zwecke der Strafverfolgung ist § 100 i StPO die Rechtsgrundlage. Voraussetzung ist freilich eine Straftat von erheblicher Bedeutung. (...)
(...) Das bisherige Attraktivitätsprogramm II ist deutlich ins Stocken gekommen. Das bis 2013 zu erreichende Ziel, 40 % über diesen Weg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei aufzuschichten, kann nur noch gelingen, wenn wichtige Parameter grundlegend verändert werden. Hierzu gehört aus meiner Sicht ein prüfungsfreier Aufstieg von PHM und PHM/Z zu PK und POK. (...)