(...) vielen Dank für Ihre Zuschrift über abgeordnetenwatch.de. So wie Sie empfinde ich es empörend, wenn in Medien Halbwahrheiten verbreitet werden, die auch mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen einhergehen. Sie haben mit Ihrer Feststellung recht, dass spätere Gegendarstellungen nicht selten unauffällig sind, ich meine aber auch, die Verletzung der Persönlichkeitsrechte nicht ausgleichen können. (...)
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(...) Wünschenswert wäre ein verantwortungsvoller Umgang mit den Medien. Daher befürworte ich eine früh beginnende Medienerziehung schon bei kleinen Kindern. Nur wenn sie lernen, mit Medien kompetent zu agieren - als Rezipienten wie als Produzenten - werden sie als Erwachsene den Wert von grundgesetzlichen Freiheiten schätzen und für die nächste Generation weitertragen. (...)
(...) Nach dem Grundgesetz fällt die Gesetzgebung über das Pressewesen in die Zuständigkeit der deutschen Bundesländer. Daher ist das Recht zur Gegendarstellung in den jeweiligen Landespressegesetzen geregelt. (...)
(...) Die Bundesregierung ist jedoch nach wie vor bestrebt, das Übereinkommen zu ratifizieren. Hierfür setzen wir uns - innerhalb der Bundesregierung ist die Bundesministerin der Justiz federführend zuständig - mit Nachdruck ein und hoffen, auch beim Thema "Abgeordnetenbestechung" möglichst bald zu einer Einigung zu kommen. (...)
(...) Die Unmittelbarkeit der Wahl, nicht aber deren Direktheit, verlangt - wie Sie es auch sehen -, dass die Mitglieder einer Volksvertretung direkt ohne die Einschaltung von Wahlmännern gewählt werden. Hierzu habe ich mich in meiner Kritik am Einbürgerungstest aber - anders als Sie es offenbar verstanden haben – gar nicht geäußert. (...)
(...) Die FDP-Bundestagsfraktion steht für eine Politik, die Grundrechte stets zu achten und den darin verankerten unverbrüchlichen Menschenrechten unbedingt Geltung zu verschaffen. Die aktuelle Innenpolitik der Bundesregierung hingegen ist geprägt von einer Geringschätzung der Grundrechte. Mit immer weit reichenderen Gesetzen, die den Sicherheitsbehörden Eingriffe in die Grundrechte in bislang nicht gekanntem Maße ermöglichen, wird der Wesensgehalt der Grundrechte angetastet. (...)