Frage an Wolfgang Schäuble von Horst M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
nachdem ich bereits meinen auch von mir gewählten Abgeordneten Schmidtbauer mehrmals angeschrieben und keine Antwort erhalten habe, wende ich mich mit meiner Frage an Sie.
Während fast alle Staaten in der EU die UN Konvention gegen Korruption ratifiziert haben liegt diese seit 2003 im Deutschen Bundestag auf Eis. Warum sträubt sich die CDU/CSU Fraktion diese in deutsches Recht zu übernehmen. Ich hoffe das der Selbstschutz unserer Abgeordneten und Minister nicht die Ursache sind.
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung.
mfg
Horst Müller
74889 Sinsheim
Sehr geehrter Herr Müller,
das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption ist am 14. Dezember 2005 in Kraft getreten. Deutschland hat das Übereinkommen zwar am 9. Dezember 2003 gezeichnet, aber bislang noch nicht ratifiziert. Die Bundesregierung ist jedoch nach wie vor bestrebt, das Übereinkommen zu ratifizieren. Hierfür setzen wir uns - innerhalb der Bundesregierung ist die Bundesministerin der Justiz federführend zuständig - mit Nachdruck ein und hoffen, auch beim Thema "Abgeordnetenbestechung" möglichst bald zu einer Einigung zu kommen.
Da die Regelung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung einen Kernbereich der parlamentarischen Arbeit betrifft, soll ein Gesetzentwurf zur Anpassung von § 108e des Strafgesetzbuchs aus der Mitte des Deutschen Bundestags vorgelegt werden, was jedoch noch nicht geschehen ist. Der Grund hierfür liegt darin, dass sich in Gesprächen zwischen der Bundesregierung und Abgeordneten der Regierungsfraktionen noch Prüfbedarf zu den Einzelheiten des Gesetzentwurfs ergeben hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble