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Frage von Gerben van der L. •

Frage an Sebastian Edathy von Gerben van der L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

in der NRZ vom 02.09. wurde über Ihre Forderung nach Überarbeitung des Einbürgerungstests berichtet.
Dort ist u.a. zu lesen, dass Sie die Frage nach der Wahl der Europaabgeordneten bemängeln: "So unterstellt der Test beispielsweise, dass Europaabgeordnete direkt gewählt würden. "" Das ist grundfalsch. Das ist eine Listenwahl"", so der Politiker."

Wenn ich richtig informiert bin, schreibt das GG vor, dass Wahlen in der BRD "direkt" sind (Art 38); dies im Unterschied zu "indirekten Wahlen, wo die Wahl über Wahlmänner/-frauen erfolgt.

Die Abgrenzung zu der von Ihnen genannten "Listenwahl" = Stimmabgabe für eine von den Parteien erstellte Liste - wäre meiner Kenntnis nach die "Persönlichkeitswahl" = Stimmabgabe für einen bestimmten Kandidaten.

Für eine Klärung wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Gerben van der Linden

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr van der Linden,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 2. September 2008, in denen Sie sich zu meiner Forderung nach einer Überarbeitung des Einbürgerungstests äußern.

Meines Erachtens müssen die Frage-Antwort-Kombinationen eindeutig sein. Dies ist zum Beispiel bei Frage 44 des Testes ("Wen kann man (...) nicht direkt wählen?") leider nicht der Fall.

Artikel 38, Absatz 1, Satz 1 des Grundgesetzes setzt als einen der dort aufgestellten Wahlgrundsätze nicht die „direkte“, sondern die „unmittelbare“ Wahl voraus. Die Unmittelbarkeit der Wahl, nicht aber deren Direktheit, verlangt - wie Sie es auch sehen -, dass die Mitglieder einer Volksvertretung direkt ohne die Einschaltung von Wahlmännern gewählt werden. Hierzu habe ich mich in meiner Kritik am Einbürgerungstest aber - anders als Sie es offenbar verstanden haben – gar nicht geäußert.

Die Wahl der deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments erfolgt auf der Basis von Listenvorschlägen nach den Grundsätzen des Verhältniswahlsystems. Meine von Ihnen zitierte Aussage nimmt genau auf letzteres Bezug. Denn Abgeordnete des EU-Parlaments werden zwar natürlich unmittelbar, aber nicht über eine Mehrheitswahl gewählt, die direktere Wahlelemente als die Verhältniswahl beinhaltet. Zur Unterscheidung: die Mehrheitswahl ist Personenwahl; bei der Verhältniswahl hingegen hat der Wähler keinen Einfluss auf die Kandidaten.

Konkret war meine Kritik übrigens darauf bezogen, dass der Einbürgerungstest in Frage 44 zutreffenderweise unterstellt, die Bürgerinnen und Bürger könnten den Bundespräsidenten nicht direkt wählen. Wohl könnten sie dies aber bei Abgeordneten des EU-Parlaments. Das ist falsch.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB