(...) Oktober 2005 neue Verhaltensregeln als Teil der Geschäftsordnung des Bundestages übernommen. Die Verhaltensregeln des Bundestages enthalten in erster Linie Anzeige- und Veröffentlichungspflichten für die neben dem Mandat ausgeübten Tätigkeiten und die neben der Abgeordnetenentschädigung erzielten Einkünfte. Es wird nicht mehr zwischen Beruf und anderen Nebentätigkeiten neben dem Bundestagsmandat unterschieden. (...)
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(...) Dennoch bleibt die Sachbeschädigung und damit eingeschlossen das Graffitisprayen mit einer Strafandrohung von Geld- oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahren eine Tat, die zur sog. "leichten Kriminalität" gehört. (...)
(...) Wer beim Sprühen erwischt wird, für den wird´s definitiv teuer, wenn er die Regressansprüche der Eigentümer begleichen muss. Das Problem bei der Graffitischmiererei ist nicht die zu milde Sanktionierung, sondern das schwierige Habhaftwerden der Täter. (...)
(...) Da nach § 2 Abs. 2 der Satzung der Stadt Cuxhaven über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer eine vorübergehende anderweitige Nutzung der Wohnung, z.B. als an Dritte vermietete Ferienwohnung, nicht von der Steuerpflicht, die auch nicht an den Aufenthalt des Eigentümer anknüpft, befreit, empfehle ich Ihnen, sich hinsichtlich der Einzelheiten mit der Stadt Cuxhaven in Verbindung zu setzen. (...)
Sehr geehrter Herr von Wulffen,
(...) Bezüglich Ihrer Zusatzfrage, ob beabsichtigt sei, den rechtswidrigen Datenhandel durch Aufnahme eines entsprechenden Straftatbestands in das StGB zum Offizialdelikt zu machen, das auch ohne Antrag verfolgt wird: Ob eine Straftat von Amts wegen oder nur auf Antrag verfolgt wird, hängt nicht vom Standort der Strafvorschrift ab. Auch das StGB enthält etliche Antragsdelikte. (...)