Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Marlene Mortler
Antwort von Marlene Mortler
CSU
• 27.11.2008

(...) Oktober 2005 neue Verhaltensregeln als Teil der Geschäftsordnung des Bundestages übernommen. Die Verhaltensregeln des Bundestages enthalten in erster Linie Anzeige- und Veröffentlichungspflichten für die neben dem Mandat ausgeübten Tätigkeiten und die neben der Abgeordnetenentschädigung erzielten Einkünfte. Es wird nicht mehr zwischen Beruf und anderen Nebentätigkeiten neben dem Bundestagsmandat unterschieden. (...)

Portrait von Elisabeth Scharfenberg
Antwort von Elisabeth Scharfenberg
Bündnis 90/Die Grünen
• 17.09.2008

(...) Dennoch bleibt die Sachbeschädigung und damit eingeschlossen das Graffitisprayen mit einer Strafandrohung von Geld- oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahren eine Tat, die zur sog. "leichten Kriminalität" gehört. (...)

Portrait von Christine Scheel
Antwort von Christine Scheel
Bündnis 90/Die Grünen
• 17.12.2008

(...) Wer beim Sprühen erwischt wird, für den wird´s definitiv teuer, wenn er die Regressansprüche der Eigentümer begleichen muss. Das Problem bei der Graffitischmiererei ist nicht die zu milde Sanktionierung, sondern das schwierige Habhaftwerden der Täter. (...)

Portrait von Martina Krogmann
Antwort von Martina Krogmann
CDU
• 09.09.2008

(...) Da nach § 2 Abs. 2 der Satzung der Stadt Cuxhaven über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer eine vorübergehende anderweitige Nutzung der Wohnung, z.B. als an Dritte vermietete Ferienwohnung, nicht von der Steuerpflicht, die auch nicht an den Aufenthalt des Eigentümer anknüpft, befreit, empfehle ich Ihnen, sich hinsichtlich der Einzelheiten mit der Stadt Cuxhaven in Verbindung zu setzen. (...)

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von Brigitte Zypries
SPD
• 18.09.2008

(...) Bezüglich Ihrer Zusatzfrage, ob beabsichtigt sei, den rechtswidrigen Datenhandel durch Aufnahme eines entsprechenden Straftatbestands in das StGB zum Offizialdelikt zu machen, das auch ohne Antrag verfolgt wird: Ob eine Straftat von Amts wegen oder nur auf Antrag verfolgt wird, hängt nicht vom Standort der Strafvorschrift ab. Auch das StGB enthält etliche Antragsdelikte. (...)

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