Frage an Marlene Mortler von Roman N. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Mortler
Ich hätte gerne Ihre Meinung zum Thema Lobbyismus. Minister Ihrer Schwesterpartei CDU z. Beispiel Herr Laurenz Maier oder Wirtschaftsminister Glos u.v.m. lassen sich vom Wähler ihres Landkreises zum Vertreter seiner politischen Interessen wählen. Als Aufsichtsrat oder Firmenvorstand sitzen die Herren mit sehr hohen Gehältern bei einem der vier Energieriesen und vertreten dort die Interessen der Energie Multis. Was uns Bürgern momentan basiert ist, dass diese Unternehmen den Bürger auspressen. Andererseits werden von den E-Riesen dabei Rekord-Gewinne (2006 Rekordgewinn 180 Milliarden Euro) erzielt und der Bürger für dumm verkauft, indem man Ihm glauben läßt, dass dafür die hohen Weltmarktpreise dran schuld sind.
Der gleiche lobbyistische Hintergrund findet bei Atomstrom, bei der Autoindustrie, bei Gas, beim Bau von Kohlekraftwerken und bei der alternativen Energiegewinnung u.a. statt. Wie kann es möglich sein, dass hochrangige Politiker, sich vom Wähler an die Schalthebel der Macht wählen lassen und dann umschwenken zum lukrativen Konzernvorstand um die Interessen der Konzerne zu vertreten. In der freien Wirtschaft würden Mitarbeiter, die gleichzeitig für gegensätzliche Firmengruppen arbeiten und dabei erwischt werden, fristlos entlassen und vor Gericht gestellt. Seit die Lobbyismus um sich greift, werden die Verbraucher finanziell ausgenommen. Das Endlager Asse, das Energiemonopol, der Bau von Fahrzeugen mit hohem CO 2, die Preisbindung des Gaspreises am Rohöl oder der Strommonopolismus sind schon lange alte Zöpfe, welche dringender Bearbeitung für Ihre Mandanten, den Bürgern im Land bedürften, warum werden diese Ungerechtigkeiten nicht endlich beseitigt, die unserer Volkswirtschaft heute riesige Schäden verursachen ? Für Ihre persönliche Meinung vorab vielen Dank
MFG
Roman Niethammer
Sehr geehrter Herr Niethammer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zu vorhandenen Nebentätigkeiten von Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Die Funktionsfähigkeit eines Parlamentes hängt wesentlich davon ab, dass die Abgeordneten eine aktive und vielfältige Verbindung zur Gesellschaft haben und dadurch auch ihre Probleme kennen. Wichtig dabei aber ist, dass insbesondere die Verknüpfungen offen gelegt werden, die mit Geldleistungen verbunden sind.
Aus diesem Grund hat der 16. Deutsche Bundestag in seiner konstituierenden Sitzung am 18. Oktober 2005 neue Verhaltensregeln als Teil der Geschäftsordnung des Bundestages übernommen. Die Verhaltensregeln des Bundestages enthalten in erster Linie Anzeige- und Veröffentlichungspflichten für die neben dem Mandat ausgeübten Tätigkeiten und die neben der Abgeordnetenentschädigung erzielten Einkünfte. Es wird nicht mehr zwischen Beruf und anderen Nebentätigkeiten neben dem Bundestagsmandat unterschieden. Somit müssen Tätigkeiten und vertragliche Verbindungen in diesem Zusammenhang grundsätzlich angezeigt werden.
Konkret haben Sie zwei meiner Kollegen erwähnt. In den Biografien, veröffentlicht auf der Internetseite des Deutschen Bundestages, kann ich nicht nachlesen, dass sie Aufsichtsräte bzw. Firmenvorstände von Energieversorgern sind.
Die neuen Verhaltensregeln sollen dem Wähler helfen, sich ein möglichst umfassendes Bild vom Bundestagsabgeordeneten seiner Wahl zu machen. Denn letztlich trifft er mit seiner Stimme die Entscheidung, ob und in welchem Umfang sich die Wahrnehmung eines Mandates und die Fortsetzung eines Berufes vereinbaren lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB