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Karl Theodor von und zu Guttenberg
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Frage von Hanno von W. •

Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Hanno von W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Freiher von und zu Guttenberg,

Auf diesen Seiten wurde ich kürzlich auf Ihre
Antwort zum Fragenkomplex der Strafrechtlichen Rehabilitierung deutscher Opfer stalinistisher Verschleppung und Vermögenskonfiskationen in der SBZ/DDR vom 9.07.2007 aufmerksam.

Sie verweisen darin, das deutsche StrRehaG außer Acht lassend, auf die Möglichkeit einer Reha durch die Moskauer Staatsanwaltschaft hin. Diese hatte sporadisch für deutsche Verfolgungsopfer bis 1996 Rehabilitierungen ausgesprochen.
Allerdings dürfte es einem interessierten Parlamentarier kaum entgangen sein, dass derartige Rehabilitierungen, nach der Intervention der Kohl Regierung 1966 und der Entlassung des verantwortlichen russischen Staatsanwalts, komplett unterbunden wurden.

Zu meinem laufenden Rehabilitierungsgesuch bei der Staatsanwaltschaft Moskau, für die Verschleppung, Tötung meines Erblassers im Frühjahr 1945, aus keinem anderen Grund, als dem ein Großgrundbesitzer gewesen zu sein, der auf mein Betrieben zwischenzeitlich durch die zuständige deutsche Rehabilitierungsbehörde für die politische Verfolgung seiner Person "moralisch" (VwRhaG ohne Restitution) rehabilitiert worden ist.

Eine Reha nach dem StrRehG wurde zurückgewiesen, da eine solche die Rückgabe des konfiszierten Vermögens nach dem VermG zwingend notwendig macht.

Zuletzt übermittelte die Deutsche Botschaft Moskau, die nachfolgende Antwort (26.10.2007)

Beiliegend übersende ich Ihnen ein ergänzendes Schreiben der Militärstaatsanwaltschaft zu Ihrem Rehabilitierungsantrag vom 11. Januar 2000.
Danach ist eine Rehabilitierung des Herrn ..aufgrund der gegenwärtigen Gesetzgebung der Russischen Föderation leider nicht möglich.
Gz.: 544-18.443 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Moskau.

Danach ist Ihr Hinweis zumindest irreführend.
Das StrRehaG dagegen wird von den deutschen Gerichten ignoriert und kommt daher nicht zur Anwendung.

Meine Frage an Sie, vor dem Hintergrund obiger Sachlage, ist vornehmlich darauf gerichtet, zu erfahren, ob Ihnen daran gelegen ist zur Aufklärung von rechtswidrigen Umstände , die den Verfolgungs- und Konfiskationsopfern 1945-1949 noch heute täglich widerfahren mitzuwirken.

mfg
v. Wulffen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr von Wulffen,

vielen Dank für Ihre Frage vom 04.09.2008. Bitte erlauben Sie mir, Sie direkt an mein Abgeordnetenbüro im Deutschen Bundestag zu verweisen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage per E-Mail an karl-theodor.guttenberg@bundestag.de oder schriftlich an:
Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Um eine zeitnahe Beantwortung Ihrer Frage werde ich mich gerne bemühen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl-Theodor Frhr. zu Guttenberg

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.