Frage von Nandini H. • 31.01.2022
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Antwort von Volker Wissing FDP • 19.06.2023
Eine Entschädigung findet nicht im Sinne eines Lastenausgleichs statt.
Eine Entschädigung findet nicht im Sinne eines Lastenausgleichs statt.
Die Maßnahmen und Einschränkungen enden, wenn der Virusbefall beherrschbar ist.
Allerdings gelten weder für die Kirche noch für sonstige religiöse oder weltanschauliche Organisationen Sonderrechte, die staatliches Recht verdrängen könnten.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, dass wir gemeinsam mit Sozialpartnern prüfen wollen, welchen Anpassungsbedarf es im Hinblick auf die von Ihnen angeprochene Rechtsprechung des EUGH gibt.
Eine bundesweite Regulierung kann nur auf Bundesebene beschlossen werden. Der Koalitionsvertrag im Bund gibt klare Vorgaben für das Thema Mieten und Wohnen.