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Frage von Nandini H. •

Impfpflicht / Änderungen zum Lastenausgleichsgesetz 2019: Warum wurde dieses Gesetz kurz vor der Corona-Krise geändert und von wem wurde dieser Schritt initiiert?

Sehr geehrter H. D. W., als Bürgerin aus der Pfalz appelliere ich an Sie als langjähriger Richter in Landau und vertraue auf Ihr Urteil wie so viele andere. In Zusammenhang mit der Impfpflicht möchte ich einmal auf das Lastenausgleichsgesetz hinweisen. Dieses Gesetz wurde ursprünglich zu Versorgung der Kriegsversehrten eingeführt und ermöglicht dem Staat Abgaben bis hin zur Enteignung zu erheben.
Dieses Gesetz wurde im September 2019 (!) - also noch vor Corona - unbemerkt von der Öffentlichkeit geändert. Statt Kriegsgeschädigt steht dort nun Impfgeschadigte. Nachzulesen auf dejure.org oder auch auf der Seite des Bundesministeriums f. Finanzen.
Voraussetzung für so eine Abgabe ist eine staatlich verordnete Impfmaßnahme. Ich bitte um Ihre Anmerkungen hierzu.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. 

Wie Sie sicherlich schon erfahren haben, ermöglicht das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts keine Umverteilung von Vermögen an durch Schutzimpfungen Geschädigte in der beschriebenen Art und Weise. Geregelt werden die Möglichkeiten eines Lastenausgleichs und in welchen Fällen durch andere Leistungen eine Entschädigung möglich ist. Ein Anspruch auf Entschädigung bei Impfschäden kann begründet werden, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen vorliegen. Eine Entschädigung findet aber nicht im Sinne eines Lastenausgleichs statt. 

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing 

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