Wann enden die Pandemie-eindämmenden Maßnahmen?
Sehr geehrter Herr Patt,
die meisten Menschen warten sehnlich auf das Ende der Corona-Pandemie, da die Eindämmungsmaßnahmen für viele stark an ihren Kräften zehren.
Nach welchen Kriterien werden Sie entscheiden, ob die Pandemie vorüber ist? Welche (abstrakten) Bedingungen müssten erfüllt sein, damit Sie sich im Landtag dafür einsetzen, die Sächsische Corona-Schutz/Notfall-Verordnung auszusetzen und alle weiteren Maßnahmen mit Bezug zur Pandemie zu beenden?
Mit freundlichen Grüßen
Levin P.
Sehr geehrter Herr P.,
vermutlich warten nicht nur die meisten Menschen, sondern alle auf das Ende der Pandemie. Die einen werden dabei durch den Wunsch nach einer Beendigung der Einschränkungen getrieben, andere suchen Entlastung an ihrem Arbeitsplatz, die meisten wünschen ein Ende der Sorge vor einer körperlichen Bedrohung. Ob der Virus vollständig verschwindet oder in hoffentlich beherrschbarer Form bestehen bleibt, vermag ich nicht zu sagen. Vermutlich werden er und die mit ihm virulent gewordene Gefahr einer in unserer Generation bislang unbekannten Pandemiesituatuon bestehen bleiben, wenigstens als mentale Vorsicht, und unser Verhalten gegenüber der Zeit davor verändern.
Die Maßnahmen und Regeln, die regierungsseitig unternommen werden, gründen auf einer grundgesetzlich vorgesehenen Rechteübertragung auf die Regierung(en). Diese erfolgt auf Bundesebene, so dass ich als Mitglied des Sächsischen Landtags keinen direkten Einfluss habe. Das Parlament wird aber durch Anhörung eingebunden.
Die Maßnahmen und Regeln basieren in Sachsen derzeit auf einem Stufenplan, der unter www.corona,sachsen.de einsehbar ist. Der Stufenverlauf orientiert auf die Kapazitäten des Gesundheitssystems, für die die Infektionsquote in Relation zum Virustyp und zur Impf- und Genesenenquote ein Indikator ist (wobei die Genesenenquote, resp. Durchsuchung der Bevölkerung größere Erfassungsungenauigkeiten hat). Ausschlaggebend ist also die medizinische Beherrschbarkeit der Pandemie, was neben Impfen als (derzeit bekannte) Präventionsmaßnahme vor einem schweren Verlauf auch durch medikamentöse und Apparate-Behandlung bei (schwerem) Verlauf begründet wird. Der Stufenplan gilt bei Zunahme und Abnahme des Virusbefalls gleichermaßen, kennt also auch ein Ende, ohne dass der Virus gänzlich verschwunden sein muss. Letztlich folgt die Corona-Schutzverordnung also der genannten Relation und ist fachlich medizinisch-infektologisch begründet.
Nota bebe (oder male): Da sich der Virus nicht an Landesgrenzen hält, kann es auch nach einer Beherrschbarkeit im o.g. Sinne in Deutschland zu Einschränkungen im länderübergreifenden Verkehr kommen.
(P. S. Gerne auch im direkten Kontakt vertiefbar, denn ich bin als direkt gewählter Abgeordneter des Souveräns, also der (Chemnitzer) Bürgerinnen und Bürger nicht Sprachorgan der Landesregierung und Verwaltung, sondern Botschafter der Bürgerschaft bei der Kommunikation mit der Regierung.)