Frage von Thorsten B. • 11.02.2022
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Antwort ausstehend von Steffi Lemke Bündnis 90/Die Grünen
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht am 11. Februar abgelehnt. In seiner Begründung verwies das Gericht zurecht auf die sehr geringe Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung und dem hohen Risiko für die Gesundheit vulnerabler Menschen.
In der Tat ist es Ausdruck des staatlichen Gewaltmonopols, dass allein die Staatsanwaltschaften und ihre Ermittlungspersonen zur Aufklärung und Anklage von Straftaten berufen sind.
seit dem 1.06.2022 haben wir Grüne mit der Ampelkoalition weitreichende Entlastungen auf den Weg gebracht.