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Wolfgang Kubicki
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Frage von Gerhard Z. •

Seit über 10 Jahren ermittelt die Kirche im Missbrauchsskandal! Muss nicht die Staatsanwaltschaft die Ermittlung übernehmen denn seit wann dürfen Täter gegen sich selber ermitteln?

Man stelle es sich doch einmal vor! Der Dieb ermittelt selber über seine Taten und legt die Strafe fest!
Die Rechtslage doch eindeutig. Es gibt keine Ausnahmen von der Strafverfolgung für die Kirche und ihre Priester wie bei der Immunität von Parlamentariern oder Diplomaten. Es gibt auch kein Recht der Kirche – etwa unter Hinweis auf das Kirchenrecht und die eigene Strafgewalt –, ihre Institution von strafrechtlichen Eingriffen frei zu halten. Unabhängig von dem eigenen kircheninternen Sanktionsverfahren gilt für Straftaten des StGB das staatliche Strafverfahren und kirchenangehörige Täter können und müssen entsprechend auch vor ordentlichen Gerichten bestraft werden. Als erstes müsste von der Staatsamwaltschaft geklärt werden welche Taten überhaupt wirklich verjährt sind! Auf ihre Antwort als Volljurist bin ich gespannt!

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