(...) "Bereits nach geltender Rechtslage hat der Besitzer von Waffen oder Munition die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Waffen und Munition müssen grundsätzlich getrennt voneinander und - je nach Art und Anzahl - in Behältnissen entsprechender Sicherheitsstufen verwahrt werden. (...)
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(...) Daten zur Rechtspflege werden auf Ebene der Länder erhoben und von dem Statistischen Bundesamt herausgegeben. Die Statistik weist in erster Linie Daten zur Geschäftsbelastung der Gerichte sowie zum Umfang und zur Art der Erledigung aus. (...)
(...) Ihre Frage beantworte ich mit nein. (...)
(...) Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass ich Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm für potenziell besonders gefährlich halte und keine Notwendigkeit dafür sehe, diese öffentlich zu führen, es sei denn, es gibt dafür einen legitimen und legalen Grund. (...)
Sehr geehrter Herr Jarzebinski,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an Ihre zuständigen Wahlkreisabgeordneten Mechthild Rawert (SPD) bzw. Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen).