Frage von Sybille R. • 23.04.2022
Antwort ausstehend von Christer Cremer AfD
Generell gilt, dass wir die Entwicklung der Pandemie stets eng im Blick behalten und die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligen entsprechend anpassen.
Insbesondere durch Reisebewegungen und den Grenzverkehr können neue Infektionsherde entstehen und sich Virusvarianten leichter ausbreiten
Festzuhalten ist, dass das Gericht der Argumentation des BfArM folgte.
Schilfröhrichte stehen in Deutschland als besonders geschützte Biotope unter Naturschutz.
Cannabis dürfen wir nicht verharmlosen. Der Staat muss seinen Aufgaben nachgehen - dazu zählt selbstverständlich auch die Sucht- und Drogenprävention.