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Marco Buschmann
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Frage von Ekaterina S. •

Stimmt es, dass die Corona- Einreiseverordnung inkl. Testpflicht über den 28.04.2022 hinaus verlängert werden soll? Wird Justozministerium dieser Verlängerung zustimmen?

Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann, auf welcher gesetzlichen Grundlage wäre so eine Verlängerung möglich? Waren nicht alle einschneidenden Maßnahmen abgeschafft?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Coronavirus-Einreiseverordnung wird federführend vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geregelt. Am Mittwoch hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, die bestehenden Regeln zur Einreise nach Deutschland bis zum 31. Mai 2022 zu verlängern.

Trotz der Verbesserung der pandemischen Situation in Deutschland, sind nahezu alle Staaten weltweit noch immer von der COVID-19-Pandemie betroffen. Insbesondere durch Reisebewegungen und den Grenzverkehr können neue Infektionsherde entstehen und sich Virusvarianten leichter ausbreiten. Deswegen gilt bei Einreise nach Deutschland die 3G-Nachweispflicht vorerst weiter. Klar ist aber auch: Zum 31. Mai muss eine erneute Evaluierung der pandemischen Lage erfolgen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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