Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Sebastian Edathy
Antwort von Sebastian Edathy
SPD
• 02.06.2009

(...) Die SPD-Bundestagsfraktion befürwortet die Mitnahmefähigkeit der Versorgungsansprüche von Beamten, die aus dem Beamten-Verhältnis ausscheiden möchten. Umgekehrt sollte das Beamtenrecht so weiterentwickelt werden, dass Nicht-Beamte auch zu einem späteren Lebensalter ohne Auslösung einer Bürokratie-Lawine in ein Beamten-Verhältnis eintreten können. Beides trägt dem sinnvollen Ziel einer stärkeren Durchlässigkeit von Beamten- und Nicht-Beamten-Sphäre Rechnung. (...)

Portrait von Sebastian Edathy
Antwort von Sebastian Edathy
SPD
• 02.06.2009

(...) aus guten Gründen die so genannten deutschen „Pro-Bewegungen“, insbesondere die „Bürgerbewegung pro Köln e.V.“ („Pro Köln“). Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz bewertet „Pro Köln“– ebenso wie ich – als rechtsextremistisch. Hintergründe finden Sie unter anderem auf den Seiten 118 ff. (...)

Portrait von Hans-Peter Uhl
Antwort von Hans-Peter Uhl
CSU
• 03.06.2009

(...) Extra für Sie wiederhole ich es gerne noch einmal: Beim geplanten access-blocking mittels Sperrliste wird es sich um einen begrenzt wirksamen, FLANKIERENDEN Ansatz handeln, nicht mehr und nicht weniger. Wenn dies dazu führt, dass den entsprechend kriminellen Betreibern und Konsumenten das Leben schwerer gemacht wird und sie deshalb in gewisser Weise fortlaufend ‚reagieren’ müssen, hat es sich schon gelohnt. (...)

Portrait von Wolfgang Schäuble
Antwort von Wolfgang Schäuble
CDU
• 09.06.2009

(...) Im Hinblick auf die in Deutschland tätige Scientology Organisation wurde die Frage eines möglichen Verbots im Kreis der Innenminister des Bundes und der Länder wiederholt geprüft. Die zuletzt im vergangenen Jahr durchgeführte Prüfung gelangte zu dem Ergebnis, dass die Scientology Organisation zwar mit unserer Verfassung nicht vereinbare Ziele verfolgt, die darüber hinausgehenden Voraussetzungen für ein Verbot jedoch nicht vorliegen. (...)

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