(...) Bezugnehmend auf Ihre Forderungen sehe ich keinen Änderungsbedarf bei einzelnen Vorschriften des StGB oder anderer Normen, die sich insgesamt bewährt haben. (...)
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(...) In dem Video ist die Tötung eines Menschen zu sehen. Tötung ist der stärkste Eingriff in die körperliche Integrität eines Menschen und verletzt die menschliche Würde in höchstem Maße. Videos, die ein Zuschauen ermöglichen, sind daher menschenverachtend. (...)
(...) In § 108e des Strafgesetzbuches ist der Kauf und Verkauf von Stimmen bei Wahlen und Abstimmungen - und damit die Annahme von Bestechungsgeld für die wichtigste Handlung eines Abgeordneten - bereits seit 1994 unter Strafe gestellt. Die Strafvorschrift der "Abgeordnetenbestechung" hat zudem eine Besonderheit: In vollem Umfang strafbar macht sich ein Täter schon dann, wenn er auch nur zu einer Handlung ansetzt, die nach seinen Plänen zu einem Stimmenkauf oder -verkauf führen soll, ohne dass es zum Kauf oder Verkauf der Stimme kommen muss. (...)
(...) Meine Äußerung hat sich nicht in erster Linie auf ein juristisches Verbot bezogen. Ich bin allerdings der Meinung, dass sich auch die öffentliche Berichterstattung, durch wen auch immer sie stattfindet, an moralische Grenzen halten muss. Diese Grenzen werden immer dann überschritten, wenn die Verletzung der körperlichen Integrität von Menschen dargestellt wird. (...)
Sehr geehrter Herr Meier,