(...) Für die SPD ist es zwingend, dass diese Vorgaben bei der Ausgestaltung eines Umsetzungsgesetzes strikt befolgt werden müssen. Denn, die von der EU-Richtlinie geforderte Speicherungsverpflichtung stellt einen gravierenden Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer von Telekommunikationsdiensten dar. (...)
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(...) Rechtssicherheit und Verfassungsmäßigkeit in der Sorgerechtspraxis hat das Bundesverfassungsgericht selbst hergestellt, indem es in seinem Beschluss vom 21. Juli 2010 eine Übergangsregelung angeordnet hat. (...)
(...) Die Durchführung einer medizinischen Zwangsmaßnahme wurde maßgeblich auf unser Drängen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und ist nur mit einer unabhängigen richterlichen Genehmigung möglich. Sie darf nur als letztes Mittel zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens, der durch keine andere zumutbare Maßnahme abgewendet werden kann, angeordnet werden. (...)
(...) Nach der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung bzw. Psychiatrieerfahrung die gleichen Rechte auf Selbstbestimmung, psychosoziale und medizinische Hilfen wie somatisch Erkrankte. Besonders im Bereich der psychiatrischen Versorgung muss die Einhaltung von Menschenrechten ein zentrales Grundanliegen sein. (...)
(...) Die Versorgung und Betreuung von Patientinnen und Patienten in Psychotherapie und Psychiatrie ist ein äußerst sensibles Thema, das die Fraktion der SPD in dieser Legislaturperiode mehrfach in verschiedenen Zusammenhängen intensiv beschäftigt hat. (...) Erst jüngst haben wir in der SPD-Bundestagsfraktion eine sehr emotionale und engagierte Debatte zur Frage medizinischer Zwangsmaßnahmen geführt, da derartige Maßnahmen von vielen Betroffenen als Form der Gewalt empfunden werden. (...)