![Renate Künast Portrait von Renate Künast](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/3r0a4257_print.jpg?itok=LVPlzZxn)
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![Lars Lindemann Portrait von Lars Lindemann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/larslindemannprofilbild.png?itok=YaOGh3Sq)
(...) Die Standortfrage ist demokratisch im Bundestag 2008 in der 16. Wahlperiode entschieden worden. (...)
![Wolfgang Thierse Portrait von Wolfgang Thierse](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/dr_h_c_wolfgang_thierse_3.jpg?itok=gJz4bzA-)
![Stephan Mayer Portrait von Stephan Mayer](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/stephan_mayer_78.jpg?itok=u2DYnICn)
![Frank Schira Portrait von Frank Schira](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/frank_schira_1.jpg?itok=hqXlUWci)
(...) Vor diesem Hintergrund sind die Bestrebungen der Volksinitiative nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus erscheint das Anliegen der Initiative rechtlich problematisch, da es in Eigentumsverhältnisse der Stadt eingreift. Im § 1 des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid ist geregelt, dass Haushaltsangelegenheiten nicht Gegenstand von Volksinitiativen und Volksbegehren sein können. (...)
![Ludwig Hartmann Porträt von Ludwig Hartmann.](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/neu-ig.png?itok=SXVjSHL8)
(...) Im Entwurf des Staatsvertrags zur Neuordnung der Rundfunkgebühren ist festgelegt, dass im privaten Bereich für jede Wohnung (nicht für jeden Haushalt) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist. Als Wohnung gilt dabei jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit (unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume), die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung betreten werden kann. (...)