(...) Daraufhin musste der Gesetzgeber eine Entscheidung herbeiführen, weil nach dem Urteil Eltern und Ärzte strafrechtlich hätten belangt werden können. Damit wäre Deutschland das erste Land, in dem die religiöse Beschneidung von minderjährigen Jungen nicht möglich ist. (...)
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Sehr geehrter Herr Leist,
vielen Dank für Ihre Frage vom 03.01.2013 bei abgeordnetenwatch.de.
(...) Die FREIEN WÄHLER stehen für mehr Mitbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den politischen Entscheidungen unseres Staates. Eine Unterrichtung zu mehr Mitbeteiligung an politischen Themen kann nur durch öffentlich-rechtliche Medien erfolgen, die unabhängig und parteipolitisch absolut neutral sind. In kommerziellen Programmen gibt es erfahrungsgemäß eine solche unabhängige Berichterstattung nicht. (...)
(...) Aber statt neue Privilegien in das bereits viel zu komplizierte Steuersystem einzubauen, sollten wir uns für eine massive Vereinfachung einsetzen, an deren Ende eine wirkliche steuerliche Gleichbehandlung aller Bürger steht. Ich befürworte daher die diskriminierungsfreie Flat Tax. In einem solchen Steuersystem würde sich die Frage nach der Gleichstellung einzelner gleichgeschlechtlicher Paare überhaupt nicht mehr stellen. (...)
(...) Ausschlaggebend für mein Zustimmung war auch, dass die Beschneidung von Jungen sich fundamental von den Folgen der Beschneidung von Mädchen unterscheidet, letzteres ist eine Verstümmelung verbunden mit lebenslangen Leiden. Eine Beschneidung bei Jungen führt in der Regel nicht zu Einschränkungen oder Schmerzen, regional empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation die Beschneidung von Jungen als medizinisch und hygienisch sinnvolle Vorsorgemaßnahme. (...)
(...) Die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit und das Recht des Kindes als vollwertiges und gleichberechtigtes Mitglied einer Religionsgemeinschaft aufzuwachsen, sind beides Aspekte des Kindeswohls. Nach Anhörung aller Argumente und Abwägen der Interessen sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestags mehrheitlich zur Überzeugung gelangt, dass Eltern das Recht haben, der Beschneidung ihres männlichen Kindes zuzustimmen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Davon, dass die Abgeordneten dabei frei und nach bestem Wissen und Gewissen entschieden haben, darf sicher ausgegangen werden. (...)