Frage an Hubertus Heil von Ralf L. bezüglich Kultur
Guten Tag Herr Heil,
mit welcher Begründung haben sie dem Gesetz zur Beschneidung von Junden aus religiösen Gründen zugestimmt?
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Leist
Sehr geehrter Herr Leist,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.
Am 12. Dezember 2012 hat der Deutsche Bundestag nach einer ernsthaften Debatte die gesetzliche Regelung zur Beschneidung beschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und die Rechtsgüter Erziehungsrecht, körperliche Unversehrtheit, das Kindeswohl und die Religionsfreiheit sorgfältig abgewogen.
Im Mai vergangenen Jahres urteilte das Kölner Landgericht, dass die Beschneidung eine Körperverletzung ist. Daraufhin musste der Gesetzgeber eine Entscheidung herbeiführen, weil nach dem Urteil Eltern und Ärzte strafrechtlich hätten belangt werden können. Damit wäre Deutschland das erste Land, in dem die religiöse Beschneidung von minderjährigen Jungen nicht möglich ist.
Die Bundesregierung hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsah, dass Eltern ihre nicht einsichts- und urteilsfähigen Söhne ohne medizinische Indikation beschneiden lassen können, wenn die Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird und keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Um den Gesetzentwurf der Regierung zu verbessern wurden zwei Änderungsanträge aus den Reihen der SPD-Fraktion eingebracht. Diese sahen beispielsweise vor, dass in jedem Fall ein Arzt die Eltern vor dem Eingriff aufklären muss. Für die Beschneidung sollten allgemeine Standards gelten, eine qualifizierte Schmerzbehandlung und Nachsorge sowie eine angemessene und wirkungsvolle Betäubung sind zu gewährleisten.
Bedauerlicherweise fanden die Änderungsanträge aus den Reihen der SPD-Fraktion keine Mehrheit. Der Bundestag hat mit großer Mehrheit den Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedet.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil