(...) Der Gesetzentwurf zum Kulturgutschutzgesetz ist derzeit in der Ressortabstimmung. Dass Gesetzentwürfe in dieser Phase regelmäßig Änderungen erfahren, ist nicht nur eine theoretische Möglichkeit, sondern die Regel des politischen Verfahrens. (...)
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(...) Seit 60 Jahren gibt es ein Kulturgutschutzgesetz in Deutschland. Schon jetzt ist bei der Ausfuhr (auch von Münzsammlungen) ins außereuropäisches Ausland eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich, die sich an einer Alters- und Wertgrenze orientiert. (...)
(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Novellierung des Kulturgutschutz in Deutschland. (...)
(...) vielen Dank für Ihr Interesse an dem Gesetzesvorhaben zum Kulturgutschutz. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich, auch aufgrund der Vielzahl der Anfragen, zum jetzigen Zeitpunkt zu einzelnen Details der gesetzlichen Regelung nicht äußern kann. (...)
(...) Hier argumentieren Sie mit der Massenware Münze und dem in Ihren Augen unverhältnismäßige Folgen des bürokratischen Aufwands beim Handel. Hierzu gab es bereits Gespräche, in denen unter anderem die Möglichkeit von Kontingenten für den Handel mit Münzen ins Spiel gebracht wurde. Ob sich diese Vorschläge durchsetzen werden, wird das parlamentarische Verfahren zeigen, das jedoch erst beginnt, wenn ein ressortabgestimmter Referentenentwurf vorliegt. (...)
(...) Das Gesetz, welches den offiziellen Titel „Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung“ trägt, trat bereits im Jahr 1955 in Kraft. Ziel der Regelung war und ist es, deutsches Kulturgut, welches von nationaler Bedeutung ist, vor einer Verlagerung in das Ausland zu bewahren. Mit dem aktuellen Novellierungsentwurf bezweckt die Staatsministerin, unterschiedliche Regelungen, die als Vorgaben von der Europäischen Union gekommen sind und sich mit deutschem Recht überschneiden, zusammenzufassen und zu vereinfachen. (...)