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Frage von Matthias E. •

Frage an Hiltrud Lotze von Matthias E. bezüglich Kultur

Sehr gehrte Frau Lotze,

mit Interesse verfolge ich die Pläne, die Gesetzgebung zu ändern, die den Handel mit Kulturgütern, also auch mit Münzen, Briefmarken und anderen Sammelgegenständen regelt.

Das geplante neue Kulturgutschutzgesetz droht uns Münzsammlern, aber auch allen anderen Sammlern mit starken Einschränkungen, da für alle Sammlungsgegenstände, die älter als 100 Jahre sind, hohe bürokratische Hürden eingefordert werden, die praktisch für kein Stück erbracht werden können. Der härteste Einschnitt ist ein geplanter Provenienznachweis über 20 oder gar 30 Jahre, der rückwirkend für alle Sammlungsgegenstände gefordert werden soll.

Gerade bei Münzen ist es illusorisch auf einem Stammbaum zu bestehen, Münzen sind seit fast 2500 Jahren als Gebrauchs- und Kommunikationsmittel eingesetzt worden und von jeher überall dort anzufinden gewesen, wo gekauft und verkauft wurde. Ein Beispiel : Ein Hamburger Kaufmann in der Mitte des 19. Kahrhunderts, der Korn aus Russland kaufen wollte, liess sich die dafür notwendigen Goldmünzen in der dänischen Münze in Altona prägen. Von Russland aus wanderten die Münzen weiter, vielleicht nach Deutschland oder nach England, überall dorthin, wo man Geld einsetzen musste. Ebenso war der englische Sovereign oder das französische Zwanzigfrankenstück vor 1871 die gewöhnlichste Handelsmünze in Deutschland, dem " Tummelplatz der fremden Münzen ". Eine Münze gehört also nicht einem Land, sondern allen. Solche in Massen angefertigten Gebrauchsgegenstände können in den wenigsten Fällen einzigartig und von nationaler Bedeutung sein.

Die namhafte Numimatikerin Frau Dr. Kampmannhat eine online-Petition gegen den Entwurf eingerichtet:

www.openpetition.de

Ich möchte Sie gern fragen, wie Sie ein Gesetzesvorhaben beurteilen,dass dramatische Einschnitte in das Privatleben tausender Bürger bedeuten kann und , da es rückwirkende Kraft erhalten soll von fragwürdigen Charakter ist.

Mit freundlichen Grüssen,

Matthias Engel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Engel,

vielen Dank für Ihren interessanten Beitrag und Ihre Frage, wie ich die anstehende Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes beurteile.

Dazu sei gesagt: Zum jetzigem Stand gibt es keinen abgestimmten Gesetzesentwurf, zu dem ich im Detail Stellung nehmen könnte. Viele verschiedene Versionen von Vorentwürfen kursieren im Internet. Ich rechne damit, dass ein endgültiger Gesetzesentwurf erst Ende September fertig sein wird. Trotzdem möchte ich gerne einige Anmerkungen zu Ihrer Frage machen:

Seit 60 Jahren gibt es ein Kulturgutschutzgesetz in Deutschland. Schon jetzt ist bei der Ausfuhr (auch von Münzsammlungen) ins außereuropäisches Ausland eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich, die sich an einer Alters- und Wertgrenze orientiert. Diese Regelung soll jetzt für auch für Ausfuhren in den EU-Binnenmarkt gelten. 26 von 28 Staaten der EU haben bereits eine entsprechende Regelung, Deutschland noch nicht. Zudem geht es darum, genauer definieren zu können, was ein „nationales Kulturgut“ ist. Die Motivation für ein neues Kulturgutschutzgesetz ist meiner Ansicht nach vollkommen richtig. Als Problem bei der anstehenden Novellierung bezeichnen Sie einen geplanten Provenienznachweis für Kunstwerke und Sammlungen, den man bei der Ausfuhr aus Deutschland nun zukünftig erbringen müsste.

Mit Provenienznachweisen soll Raubkunst aufgedeckt, der Handel damit verhindert und der rechtmäßige Eigentümer ausfindig gemacht werden. Die Provenienz seiner Kunstwerke zu wissen, bedeutet zusätzliche Arbeit, keine Frage. Trotzdem ist es allemal erforderlich. Gerade Deutschland darf sich beim Thema Provenienz keinen schlanken Fuß machen. Dafür brauchen wir ein starkes Kulturgutschutzgesetz.

Ihre Einwände in Bezug auf Münzsammlungen, kann ich nachvollziehen. Sie möchten Ihre Münzsammlung gerne aus Deutschland ausführen und benötigen dafür künftig auch für die EU eine Ausfuhrgenehmigung, wie fast jedes andere Land der EU bereits seit Jahren hat. Die Einzelheiten der Ausfuhrregelungen werden derzeit noch geprüft, werden sich wohl aber an den Alters- und Wertgrenzen der EU-Verordnung orientieren. Sie befürchten, dass Sie, aufgrund eines unzureichenden Provenienznachweises für Ihre Sammlung, keine Ausfuhrgenehmigung erhalten würden. Ich betone noch einmal, dass es bis dato keinen endgültigen Gesetzesentwurf gibt, aus dem dies abzuleiten wäre. So bald ein Gesetzesentwurf vorliegt, werde ich Ihren Hinweis aber in den parlamentarischen Verhandlungen zur Sprache bringen.

In wie weit ein Kulturgutschutzgesetz, wie es in fast allen Länder der EU besteht, „dramatische Einschnitte in das Privatleben tausender Bürger“ bedeute, kann ich dagegen nicht nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen nach Norwegen
Hiltrud Lotze