Frage an Herlind Gundelach von Matthias E. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Gundelach,
mit Interesse verfolge ich die Pläne, die Gesetzgebung zu ändern, die den Handel mit Kulturgütern, also auch mit Münzen, Briefmarken und anderen Sammelgegenständen regelt.
Das geplante neue Kulturgutschutzgesetz droht uns Münzsammlern, aber auch allen anderen Sammlern mit starken Einschränkungen, da für alle Sammlungsgegenstände, die älter als 100 Jahre sind, hohe bürokratische Hürden eingefordert werden, die praktisch für kein Stück erbracht werden können. Der härteste Einschnitt ist ein geplanter Provenienznachweis über 20 oder gar 30 Jahre, der rückwirkend für alle Sammlungsgegenstände gefordert werden soll.
Gerade bei Münzen ist es illusorisch auf einem Stammbaum zu bestehen, Münzen sind seit fast 2500 Jahren als Gebrauchs- und Kommunikationsmittel eingesetzt worden und von jeher überall dort anzufinden gewesen, wo gekauft und verkauft wurde. Ein Beispiel : Ein Hamburger Kaufmann in der Mitte des 19. Kahrhunderts, der Korn aus Russland kaufen wollte, liess sich die dafür notwendigen Goldmünzen in der dänischen Münze in Altona prägen. Von Russland aus wanderten die Münzen weiter, vielleicht nach Deutschland oder nach England, überall dorthin, wo man Geld einsetzen musste. Ebenso war der englische Sovereign oder das französische Zwanzigfrankenstück vor 1871 die gewöhnlichste Handelsmünze in Deutschland, dem " Tummelplatz der fremden Münzen ". Eine Münze gehört also nicht einem Land, sondern allen. Solche in Massen angefertigten Gebrauchsgegenstände können in den wenigsten Fällen einzigartig und von nationaler Bedeutung sein. Die namhafte Numimatikerin Frau Dr. Kampmannhat eine online-Petition gegen den Entwurf eingerichtet:
Ich möchte Sie gern fragen, wie Sie ein Gesetzesvorhaben beurteilen,dass dramatische Einschnitte in das Privatleben tausender Bürger bedeuten kann und , da es rückwirkende Kraft erhalten soll von fragwürdigen Charakter ist.
Mit freundlichen Grüssen,
Matthias Engel
Sehr geehrter Herr Engel,
vielen Dank für Ihr Interesse an dem Gesetzesvorhaben zum Kulturgutschutz. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich, auch aufgrund der Vielzahl der Anfragen, zum jetzigen Zeitpunkt zu einzelnen Details der gesetzlichen Regelung nicht äußern kann. Der Entwurf befindet sich zur Zeit noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Sobald hier Einigung per Kabinettbeschluss erzielt wurde, voraussichtlich im Herbst 2015, erfolgt die Weitergabe an den Gesetzgeber, Bundesrat und Bundestag, zur parlamentarischen Beratung.
Bereits vor der Erstellung des Gesetzesentwurfes habe ich im Sommer/Herbst 2014 eine schriftliche Anhörung sowie im April 2015 eine mündliche Anhörung durchgeführt. Eingebunden waren dabei unter anderem Vertreter der Wissenschaft, der Kultureinrichtungen, der Kulturverbände, der Kirchen, des Kunst- und Antiquitätenhandels, des Auktionswesens und des Münzhandels. Zur mündlichen Anhörung am 22. April 2015 wurden alle Verbände eingeladen, die sich zur schriftlichen Anhörung geäußert hatten.
Der Gesetzesentwurf wird Anfang September 2015 online verfügbar sein. Ich hoffe sehr, dass sich viele der derzeit kursierenden unbegründeten Befürchtungen zum Gesetz dadurch ausräumen lassen. Mit der Online-Veröffentlichung werden auch Fachkreise und Verbände die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten.
Antworten auf zahlreiche Ihrer Fragen zum Vorhaben haben wir unter folgendem Link zusammengestellt: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/kultur/kulturgutschutz-neu2/kurzgefasst/fragen-antworten-kgsg.html?nn=811092
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Herlind Gundelach